Warum wird das Kindergeld nur zur Hälfte dem Unterhalt angerechnet?

4 Antworten

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Kindergeld ist kein Geld, das für die Kinder gedacht ist. Mit dem Kindergeld sollen auch nicht die Lebenshaltungskosten des Kindes gedeckt werden. Vielmehr ist Kindergeld eine Entschädigung für die Eltern für den Aufwand, den die Kinder machen. Dieser Aufwand entsteht (in der Regel) beim Vater dadurch, dass er 30 Stunden im Monat für den Kindesunterhalt arbeiten muss, und bei der Mutter dadurch, dass sie sich 100 Stunden im Monat um das Kind kümmern muss (was übrigens aufzeigt, wie ungerecht die Belastung verteilt ist). Deshalb steht das Kindergeld beiden Eltern je zur Hälfte zu. Es wird beim unterhalltszahlenden Vater nur deshalb vom Unterhalt agezogen, um doppellte Zahlungswege zu vermeiden. Denn eigentlich müsste der Vater den vollen Betrag nach der Tabelle zahlen, und die Mutter müsste umgekehrt ihm die Hälfte des Kindergelds auszahlen. Würde es tatsächlich so gemacht, wäre die Sache vielleicht klarer.

Solange das Kind minderjährig ist und im Haushalt eines Elternteils lebt,zählt der geleistete Naturalunterhalt ( Wohnen,Verpflegen,Betreuen,Erziehen usw. ) dem geleisteten Barunterhalt gleichgestellt,deshalb darf der barunterhaltspflichtige Elternteil auch nur das hälftige Kindergeld in Abzug bringen,wenn dann auch der Mindestunterhalt gezahlt wird !

Erst ab der Volljährigkeit wird das Kindergeld voll auf den Unterhaltsanspruch angerechnet,egal ob das Kind noch bei einem Elternteil wohnt oder in einer eigenen Wohnung.

Das gilt dann auch bei minderjährigen,wenn diese wegen einer Ausbildung in einer eigenen Wohnung leben.

Das Kindergeld steht BEIDEN Elternteilen zu. Daher kann der zahlende Teil nur die Hälfte geltend machen

labbeduddel1 
Fragesteller
 03.01.2016, 19:21

Die Düsseldorfer Tabelle gibt doch an welchen Geldbetrag ein Kind im Monat benötigt. Dieser wird doch mit dem (vollen) Kindergeld und der Unterhaltszahlung erreicht. Die Mutter zahlt ja keinen Unterhalt, sondern bringt Zeit und Erziehung auf. Wird dann Ihr Anspruch auf Kindergeld dann quasi zum Ehegattenunterhalt? Müsste Sie nicht vielmehr Ihren Anteil Kindergeld auch mit zur Versorgung des Kindes einbringen?

DerHans  03.01.2016, 19:24
@labbeduddel1

Der Mutter steht das halbe Kindergeld zu, um den Aufwand etwas auszugleichen, den sie durch die Betreuung des Kindes hat.

Kindergeld ist eine Leistung des Staates an die ELTERN. Genau deswegen kannst du ja deinen Unterhalt um das halbe KG kürzen.

labbeduddel1 
Fragesteller
 03.01.2016, 19:37
@DerHans

Deine 1. Aussage finde ich nicht schlüssig denn der Vater hat ja keine Aufwände für die Betreuung der Kinder, wieso darf er dann seinen Anteil des Kindergeldes abziehen? 

Vielmehr arbeitet die Mutter doch ihre Unterhaltspflicht durch Betreuung ab. Das Kindergeld ist ja KINDERgeld. wieso sollte es dann in der Tasche der Mutter verschwinden und nicht dem Versorgungsbedarf nach Düsseldorfer Tabelle angerechnet werden?

Gerechter wäre es, den Anteil nach der Höhe des tatsächlich gezahlten Unterhalts zu bestimmen. Oder mit welcher Berechtigung wird insbesonderen Verweigerungszahlern der halbe Anteil zugestanden?