Rückzahlung Alg II bei Arbeitsaufnahme?

4 Antworten

Bei Alg 2 zählt immer das Zuflussprinzip. Bekommst du bis 30.4. dein Gehalt musst du das ja natürlich auch so melden (Mitteilungspflicht) und musst es, wenns die Freigrenze überschreitet, dann auch zurückzahlen. Wenn das Gehalt erst im Mai kommt (mit Kontoauszug nachzuweisen), dann hast du für april vollen Hartz4 Anspruch und musst nix zurückzahlen.

Auch wenn du einen Job hast, hast du evtl noch Anspruch auf Leistungen (müssen aber rechtzeitig gestellt werden die Anträge) . Wenn Du nämlich umziehst können z.B. Leistungen wie Umzugskosten oder auch doppelte Mietzahlungen/getrennte Haushaltsführung beantragt werden unter bestimmten Voraussetzungen. Generell besteht auch die Möglichkeit Überbrückungsdarlehen zu beantragen. Dinge wie Kaution oder erste Mietzahlungen in der neuen Wohnung, kann das z.B. beinhalten. Manche dieser Sachen sind klar im SGB geregelt andere sind Kulanzsachen der Ämter.

Faustregel ist immer Antrag stellen, wenns denn angebracht ist. Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass viele Mitarbeiter es einfach nicht wissen oder nicht wollen. Also nicht gleich von einem nein abschrecken lassen. Es gibt nicht umsonst den Hinweis in jeden Bescheid, dass man Widerspruch einlegen kann.

Übrigens, wenn einem das Geld zu früh gestrichen wird gibt es auch die Möglichkeit die Monatsleistung April als Darlehen zu beantragen.. auf Darlehen gibt es aber keinen Anspruch... sie sind also meist Kulanzsache.

Deine Aufgabe ist schnellsmöglich einen Job zu finden und mitzuwirken und jede finanzielle Änderung zeitnah zu melden. Die Aufgabe der Mitarbeiter ist es die Kunden so schnell wie möglich aus der Kartei zu bekommen und das Kostengünstig.

Genau das wäre dann die Frage,wann bekommst du dann deinen ersten Lohn auf dein Konto ?

Bekommst du es erst im Mai,dann zahlst du von der April Leistung nichts zurück,bekommst du es aber noch im April aufs Konto,dann musst du nach dem Zuflussprinzip auf jeden Fall etwas zurück zahlen,auf formlosen Antrag dann auch in Raten möglich.

Wie hoch dann die Rückforderung ausfallen würde käme auf das erhaltene ALG - 2 für April an und was du an Brutto und Nettoeinkommen erhalten hast,denn auf dein Bruttoeinkommen werden dir zunächst deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnet.

Diese Freibeträge zieht das Jobcenter dann theoretisch vom Nettoeinkommen ab und das ergibt dann dein anrechenbares Einkommen und dieses müsstest du dann zurückzahlen bzw.max. das,was du vom Jobcenter für April bekommen hast.

Wenn dein Lohn noch im April eingeht, zahlst du zurück. Zuflussprinzip.

Nein, April bekommst du noch.