Wv Steuern muss ich abzahlen (Harz IV)?

5 Antworten

Das Jobcenter hat Recht, Widerspruch ist also absolut zwecklos. Du hättest den Job gleich melden müssen und dann die Abrechnung später nachreichen, wenn sie dir vorliegt. Das Jobcenter hat dich nun darüber informiert und abgemahnt, dass es beim nächsten Mal Konsequenzen haben könnte.

57,60 ist ebenso genau richtig, abzüglich der 100 Euro kannst du 20 % vom Rest behalten, also 14,40 Euro. 57,60 sind demnach anzurechnen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schlicht und ergreifend .... wenn Du als Leistungsbezieher "nebenbei" arbeitest, so bleiben ( bei einem Minijob ) die ersten 100 Euro anrechnungsfrei, vom Betrag darüger hinaus weitere 20 % .... also bei Deinem Einkommen insgesamt 114,40 Euro.

Somit wurden ganz korrekt 57,60 Euro auf Deinen Bedarf angerechnet.

§§ 60 - 66 SGB I mal gelesen? Mitwirkungs- und Offenlegungspflichten? Jedes Einkommen ist anzugeben.

Was Einkommen ist, steht in §§ 11 ff SGB II.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Melden hättest du das ganze spätestens am Tag der Beschäftigungsaufnahme, egal wann du dann dein erstes Einkommen bekommst.

Auf Erwerbseinkommen gelten ab dem 15 Lebensjahr die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll, dass sind vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Wenn du also 172 € Brutto = Netto verdient und bekommen hast, dann zunächst diese 100 € Grundfreibetrag und auf die übersteigenden 72 € bei weiteren 20 % Freibetrag = 14,40 €.

Der gesamte Freibetrag läge dann bei 114,40 €, blieben bei 172 € Brutto = Netto = 57,60 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen übrig, also alles im grünen Bereich und korrekt berechnet.

Warum suchst du dir keinen Job bei dem du nicht mehr nebenbei Alg ii beziehen musst?