GEZ Antrag auf Befreiung wurde abgelehnt? Arbeitslos aber kein Sozialgeld?

3 Antworten

Er hat folgende Alternativen: 1. Er stellt einen ALG 2 Antrag und kann sich so befreien lassen. 2. Er stellt keinen Antrag und kann sich dann auch nicht befreien lassen und muss zahlen. 3. Ihr heiratet. In dem Fall würde deine Befreiung auch für ihn gelten.

Dem A-Amt ist Heirat gar nicht wichtig, man wird als Einheit, Bedarfsgemeinschaft eingestuft, so man zusammen lebt.

@hoermirzu

wir reden in punkt drei vom beitragsservice du troll und nicht vom jc.

Verstehe nicht, warum hier immer die Rede von GEZ ist? Heißt doch Beitragsservice usw... Sicherlich ist vom selben Verein die Rede, und ich verstehe auch, daß man schon damals selbigen nicht gemocht hat und sein Tun antiquiert und unzeitgemäß angesichts längst neuer Erkenntnisse auf diesem Gebiet, somit der Begriff GEZ also scheinbar zeitlos,

aber irgendwie schleichen sich doch auch Irritationen ein, wenn noch nicht einmal ein Blick auf den Briefkopf getätigt wird und diesen Laden richtig benennt..

im übrigen bist du natürlich chancenlos, wenn du eine Ablehnung dahinschickst - für die doch ein gefundenes Fressen, deinen Antrag abzulehnen - den Begriff UNFAIR könntest du ja mal als Wort des Jahres bei den Betreffenden einreichen, den lassen die garantiert im Papierkorb verschwinden, weil, was wahr ist, wollen die natürlich nicht wahr haben, weil es hier um Pfründe geht, also ganz knallhart um viel Geld... aber da hat sich seit den Römertagen auch nicht viel geändert... (gebt dem Kaiser...)

Dass er eine Ablehnung hat für das ALG 1, heißt ja nicht automatisch, dass er keinerlei andere Einkünfte hat. Das kann die GEZ nicht überprüfen.

Und das zu überprüfen, ist auch nicht Aufgabe der GEZ.

Hätte er einen Antrag gestellt, dann hätte er das Problem jetzt nicht.

Wenn er studiert, dann würde man ihm doch zutrauen, dass er einen Antrag auf ALG II bewältigt. So schlimm ist der nämlich nicht für einen durchschnittlich intelligenten Menschen.

Dann wäre er ganz problemlos GEZ-befreit und dann hätte er auch seine Krankenkasse  nicht selber bezahlen müssen.

ALG II ist eine staatlich zugesicherte Grundsicherung für einkommenslose Zeiten - das steht ihm zu, wenn er die Bedingungen erfüllt. Das ist kein Almosen und auch nicht ehrenrührig, wenn er das in Anspruch nimmt.

Wenn man allerdings freiwillig darauf verzichtet und damit auch auf die "Vorteile", dann darf man hinterher nicht jammern. Das ist eine Überlegung vorher wert.

Was du tun kannst? Jetzt nichts mehr. Ihr seid beitragsbefreit oder eben nicht. Da werdet ihr wohl um die Zahlung nicht herumkommen.