Kann ALG 2 gestrichen werden wenn ich die Anlage UH 2 nicht ausfülle?

5 Antworten

Du bist verpflichtet, alle anderen Einkommensquellen vorrangig zu nutzen. Und dazu gehören auch Unterhaltsansprüche. Wenn DU also ALG II haben willst, mußt Du auch darlegen, daß Du keinen Unterhalt geltend machen kannst. Hinzu kommt noch, daß das Jobcenter sogar die Unterhaltsansprüche auf sich überleiten und selbst geltend machen kann.

DienerinAllahs 
Fragesteller
 28.11.2012, 18:31

Die Sache ist ja dass klar war für die dass ich schwanger bin es wurde nichtsdergleichen gefordert hab dann auch den bescheid erhalten und erst später kam dann der Zettel wegen des unterhalts

skyfly71  28.11.2012, 18:44
@DienerinAllahs

Die Unterhaltspflichten interessieren die aber erst mit der Geburt des Kindes. DIR gegenüber ist der Kindesvater dann übrigens auch unterhaltspflichtig - sofern er zahlungsfähig ist.

DienerinAllahs 
Fragesteller
 02.12.2012, 11:44
@skyfly71

aber die wollen ja schon jetzt wissen wer der Vater ist und das Kind ist auch noch nnicht da heisst es die bearbeiten das erst alles mit der Anlage wenn das baby da ist?

Auf die Anlage UH(2) wird im ALG2-Erstantragsformular hingewiesen. - Das Kind hat gegenüber dem Vater einen gesetzlichen Anspruch auf Kindesunterhalt - und du hast ihm gegenüber grundsätzlich Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Unterhaltsansprüche sind vorrangig vor SGB II-Leistungen und sind geltend zu machen. Tust du es nicht selbst, kann das Jobcenter von sich aus aktiv werden. http://hartz.info/index.php?topic=4908.0

Ihr seid wohl mehrere Personen, mindestens Mutter und Kind. Und für das Kind wird auch vom Amt Unterhalt bewilligt.

Dein Hartz IV ist davon unberührt, was den Kindesunterhalt anbelangt, mußt du grundsätzlich Angaben machen. Ich weiß es nicht genau, aber vielleicht gibt es Gründe, dass du nicht alles angeben mußt. Aber das wäre sehr speziell und da solltest du dann mal eine Beratungsstelle aufsuchen.

DienerinAllahs 
Fragesteller
 28.11.2012, 18:33

Also hat es nichts mit dem Hartz 4 zu tun wenn ich das nicht ausfülle?

Koeln3456  28.11.2012, 19:12
@DienerinAllahs

Woher bekommst du denn den Unterhalt für das Kind?

Das ist ein Teil von Hartz IV. Dieser Teil steht dann erst mal in Frage.

wenn du die Leistung vom Amt willst mußt du alles ausfüllen und ja das wäre ein Grund dir das geld zu verweigern

DienerinAllahs 
Fragesteller
 28.11.2012, 18:10

also kann es trotz des bescheids dennoch verweigert werden?

DarkView  28.11.2012, 22:48
@DienerinAllahs

Selbstverständlich.

Den Leuten wird ja auch das Geld gestrichen, wenn sie nicht brav sind, obwohl sie einen Bescheid hatten.

DienerinAllahs 
Fragesteller
 02.12.2012, 11:45
@DarkView

ach so okay danke

Je nachdem wie das Verhältnis zum Vater ist kannst du auch angeben, dass du keine Ahnung hast, wo der ist. Allerdigns solltest du das dann auch tatsächlich nicht so richtig wissen. Wenn er seit Jahren in an der selbsten Stelle wohnt wäre das blöd.