ALG 2 Umzug doppelte Miete
Hi Leute,
Ich weiß das es dazu tausend Beiträge gibt. Aber genau das ist mein Problem. Jeder Fall ist anders und ich sehe absolut nicht mehr durch. Ich darf aus psychologischer Empfehlung, umziehen. Da es meiner Genesung beitragen würde. Von einem Dorf in Brandenburg in die Großstadt Berlin. Nun kennt jeder das Problem, Berlin und Wohnung. Ist schonmal verdammt schwierig und dann noch mit 3 Monatiger Kündigungsfrist ist richtig blöde. Obwohl ich innerhalb meiner Gesellschaft umziehe, ist es nicht möglich die Kündigungsfrist zu umgehen. Da es 2 verschieden Eigentümer (in einer Gesellschaft) sind. Nun habe ich endlich eine Wohnung angeboten bekommen, wo sich meine neue Vermieterin auf 2 Monate Leerstand einigte und zu mir meinte, ich solle nochmal mit dem JC reden. Nachmieter ist hier ganz schlecht. Da hier haufenweise Wohnungen leer stehen. Nun habe ich in ganz vielen Beiträgen gelesen, das es nicht ganz einfach ist, so eine doppelte Miete bestätigt zu bekommen. Hat einer von euch Ahnung davon oder hat die Erfahrung schon selbst gemacht? Wie gehe ich vor und wie sieht das aus bei 2 verschiedenen Bundesländern? Wäre echt Top wenn jemand einen Rat weiß. Ich danke im Vorraus und bitte um keine dummen Sprüche.
LG Pika
1 Antwort
Diese doppelten Mieten zahlt man ja nicht, weil man in zwei Wohnungen wohnt, sondern damit man die neue Wohnung überhaupt bekommt. Deshalb gehört eine solche Miete zu den "(6) Wohnungsbeschaffungskosten" laut SGB II § 22 Absatz 6: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb\_2/\_\_22.html
Solche Wohnungsbeschaffungskosten können (müssen aber meist nicht) übernommen werden, sie "sollen" aber übernommen werden, wenn dies
"notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann", schreibt Absatz 6.
Viele Richtlinien vieler Gemeinden schreiben dazu, dass solche Doppelmieten maximal eine Monatsmiete betragen dürfen.
Absatz 6 ebenda schreibt auch, dass der Antrag auf Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten - also auch von Doppelmieten - beim alten zuständigen Jobcenter zu stellen ist:
"können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden".
Also stellt man am besten beim alten Jobcenter einen Antrag auf Zusicherung einer Doppelmiete nach SGB II § 22 Absatz 6 wegen Wohnungsbeschaffungskosten.
Begründung: Weil die Doppelmiete "notwendig ist und ... ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann".
Wird diesem Antrag nicht schnell stattgegeben, verweise man darauf, dass dann der ganze Umzug, die ganze neue Wohnung scheitern (= in die Hose gehen) kann. Im Eilfall kann man auch noch das Sozialgericht um eine Einstweilige Verfügung gegen das Jobcenter bitten - aber das sollte nicht nötig sein, wenn das Center ohnehin den Umzug befürwortet.
Gruß aus Berlin, Gerd