ALG 2 Umzug doppelte Miete

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Diese doppelten Mieten zahlt man ja nicht, weil man in zwei Wohnungen wohnt, sondern damit man die neue Wohnung überhaupt bekommt. Deshalb gehört eine solche Miete zu den "(6) Wohnungsbeschaffungskosten" laut SGB II § 22 Absatz 6: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb\_2/\_\_22.html

Solche Wohnungsbeschaffungskosten können (müssen aber meist nicht) übernommen werden, sie "sollen" aber übernommen werden, wenn dies

"notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann", schreibt Absatz 6.

Viele Richtlinien vieler Gemeinden schreiben dazu, dass solche Doppelmieten maximal eine Monatsmiete betragen dürfen.

Absatz 6 ebenda schreibt auch, dass der Antrag auf Übernahme von  Wohnungsbeschaffungskosten - also auch von Doppelmieten - beim alten zuständigen Jobcenter zu stellen ist: 

"können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden".

Also stellt man am besten beim alten Jobcenter einen Antrag auf Zusicherung einer Doppelmiete nach SGB II § 22 Absatz 6 wegen  Wohnungsbeschaffungskosten.

Begründung: Weil die Doppelmiete "notwendig ist und ... ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann".

Wird diesem Antrag nicht schnell stattgegeben, verweise man darauf, dass dann der ganze Umzug, die ganze neue Wohnung scheitern (= in die Hose gehen) kann. Im Eilfall kann man auch noch das Sozialgericht um eine Einstweilige Verfügung gegen das Jobcenter bitten - aber das sollte nicht nötig sein, wenn das Center ohnehin den Umzug befürwortet.

Gruß aus Berlin, Gerd