Muss ich weiter Miete zahlen bei auszug der gemeinsamen wohnung?

10 Antworten

Ist die Lebensgemeinschaft beendet,kann der Mieter von seinem ehemaligen Lebensgefährten den Auszug aus der Wohnung verlangen.
Haben jedoch beide Partner den Vertrag unterschrieben, sind sie bei der Beendigung der Lebensgemeinschaft wechselseitig verpflichtet, an der Kündigung des Mietvertrages mitzuwirken.
Im Anschluss an eine solche Kündigung ist der Vermieter nicht verpflichtet, mit einem der beiden einen neuen Mietvertrag abzuschließen.

Ich denke, daß er das verlangen kann. Jedenfalls wenn Du den Mietvertrag mit unterschrieben hast.

Wenn Du aus der gemeinsamen Wohnung ausziehst, für die Ihr einen gemeinsamen Mietvertrag gemacht habt, mußt Du auf jeden Fall Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen, damit er Dich aus dem Vertrag entläßt.

Das Datum, daß dieser dann dafür einsetzt, ist das Datum, ab dem Du keine Kosten mehr tragen mußt. Sonst haftest Du nämlich tatsächlich für die gesamte Miete mit, z.B. wenn der Ex einfach nix mehr zahlt.

DH, ganz ganz wichtig, auf alle Fälle drauf achten.

Achtung: teile auch Lieferanten von Strom, Wasser, etc. mit, das Du nicht mehr da wohnst. Evtl. gegebebene Einzugsermächtigungen an diese Wiederrufen. Ist wichtig!!! Es gibt nämlich so "Nette" Zeitgenossen, die das dann noch über das Konto des ausgezogenen laufen lassen.

Wenn beide unterschrieben haben sind beide auch verpflichtet der Miete nach zu kommen. Sonst muss du es mit deiner Ex-Freundin klären?!Aber du muss 3 Monate in Kündigung stehen wenn deine Ex-Freundin weiter in der Wohnung bleiben möchte muss du einen Küdigung schreiben und diese dem vermieer gebe dann wirst du nach 3 Monaten aus dem Vertrag raus getragen und es wird ein neuer aufgesetzt für deine Ex-Freundin. Schreib am besten in die Kündigung das deine Freundin weiterhin in der Wohnung bleiben wird. Aber so bist du verpflichtet auch weiter mit zu zahlen. Weil so einfach ist das nicht sich da raus zuziehen hatte das problem auch gehabt.

Ja du mußt dich an der Miete weiterhin beteiligen. Um auf Nummer sicher zu gehen, laßt den Mietvertrag auf deinen Ex umschreiben. Solange du nämlich noch im Mietvertrag stehst, bist du auch für die Mietzahlungen mitverantwortlich, d.h., zahlt dein Ex mal die Mieten nicht mehr, holen sie sich das Geld von dir.

nein du kannst ausziehen,aber falls du im mietvertrag mit unterschrieben hast geh zum vermieter und lass dich dort austragen.aber ansonsten kannst du ruhig gehen.er muss dann für die miete gerade stehen.

Das ist Falsch!