Telefonpflicht für ALG 1-Antrag?

4 Antworten

Bei Rückfragen ist sicherlich an der Telefonnummer besser, aber die Pflicht zur Angabe hast du nicht.

Nein. Du musst nur postalisch erreichbar sein. 

Nein, wichtig ist die Meldeadresse. 

Kann ja sein das man aus Prinzip kein Telefon hat.  

Du hast kein Telefon und gut ist.