Mit 29 Jahren Stadtamtsrat (A12) im öffentlichen Dienst?

4 Antworten

Also ersten ist inzwischen eine Verbeamtung auf Lebenszeit schon früher möglich, ausserdem kann man doch auch befördert werden, bevor man auf Lebenzeit verbeamtet worden ist. ( Nicht Probezeit mit Beamter auf Probe verwechseln, zwei verscheidene Schuhe)

Soweit ich das noch im Kopf habe muss man nach der letzten Beförderung ein Jahr warten.

Gehen wir also davon aus, dass jemand mit 19 sein Abitur gemacht hat 3 Jahre Ausbildung (22 Jahre) und dann noch 2 1/2 Jahre Probezeit (24 1/2) dann Beförderung nach A10 ein Jahr später (25 1/2) A11 und ein weiteres Jahr später A12, dann wäre er 26 1/2 ! Alles sehr theoretisch aber möglich !

Nein. Du mußt auf eine A12 Stelle wechseln und viele Freunde haben.

A12 Stelle ist vorhanden, das sitzt die Person X mit 29 Jahren drauf.

Freunde? Eher nein... Mit 27 Jahren A9 und mit 29 Jahren also A12, das ist doch rein beamtenrechtlich unmöglich, oder? Da braucht man doch 8 Jahre ö.Dienst für um von A11 auf A12 zu "fallen...

@Stadtinspektor

Sprungbeförderungen sind zwar möglich, aber in 2 Jahren von A9 nach A12 ausgeschlossen !

von A9 auf A12 innerhalt von 2 Jahren: Nein

Schau dir mal die Gehaltstabellen an. Da gibt es innerhalb der einzelenen Klassen noch Stufen. diese steigt man nach den entsprechnenden Jahren auf. Der aufstieg in den Klassen also von z.B. A9 zu A10 geht nicht so schnell.

Zudem musst duch dich auf die entsprechenden Stellen bewerben. Also erst mal auf A10, dann A11 und dann erst A12. Und dazwischen sollten schon einige Jahre liegen, sonst wirst du nicht genommen.

Kannte jemanden, der war von A13 auf A16 "gesprungen" - er war zwischenzeitlich Landtagsabgeordneter und dann im Ministerium beschäftigt.

@mineralixx

Ich meine bei einer ganz normalen Kommune.

Gilt da nicht von A11 auf A12 mind. 8 Jahre Tätigkeitsnachweis auf einer dementsprechenden Stelle?

@Stadtinspektor

Ja, inzwischen ist der von mir genannte Fall wohl nicht mehr möglich. Das war in den 1970er Jahren.

Wenn du das "richtige Parteibuch" und Beziehungen hast.

Weder das eine, noch das andere...

Eine weitere Voraussetzung ist doch eine gewisse Punktzahl an der Fachhochschule, oder?

@Stadtinspektor

Also ich glaube nicht, dass in den Besoldungsbereichen irgendwas mit "Parteibuch" läuft. aber mit Punkten an der FH hat es auch nix zu tun !