aktuelle Richtlinien zur Rad-Reifenkombination?

3 Antworten

Du kannst das nur mit einer Tüvabnahme klären. Du darfst nicht einfach irgend etwas verbauen.

Ron666 
Fragesteller
 28.03.2015, 15:56

Schon klar, ich will nur schnell wissen was verdeckt sein muss, siehe Frage!

Erst mal muß im Teilegtachten Dein Auto aufgeführt sein. Dann muß im angegebenen Verwendungsbereich, Dein Auto, die Felgengröße und die Reifengröße freigegeben sein.

Abgedeckt sein muß die Lauffläche. Du mußt das Auto verschränken (Reserverad unter das Rad legen), dann darf nichts schleifen, laß einen Freund da Heck runterdrücken, 3-5mm Luft müssen zum Radlauf frei sein.

vorne machst Du das ebenso, achte auf die Aussenkanten der Reifen, oft schleifen diese erst bei Einschlagen an der Radhausinnenverkleidung.

Wenn lt. Gutachten alles paßt und die Freigängigkeiten ebenso, fährst Du zum DEKRA / TÜV und kannst die Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO machen lassen. Kosten bei zwei Achsen 55 EUR.

Ron666 
Fragesteller
 28.03.2015, 18:44

Danke das weiß ich alles. Mir ging es nur darum zu wissen, ob es reicht wenn die Lauffläche der Reifen abgedeckt ist. ABEs oder Gutachten sind kein Problem. THX!

Hallo!

  • Das Rad muss im Bereich 30° nach vorne und im Bereich 50° nach hinten, gemessen von einer Lotrechten durch den Radmittelpunkt, durch die Karosserie vollständig abgedeckt sein.
  • Es kann aber auch ein Karosserie-Anbauteil, zB eine Gummilippe, diese Aufgabe übernehmen.
  • Weiters ist zu beachten, dass Spurplatten den Radstand (Spurweite) verändern können, und dies nur im Bereich von +3% (zur originalen Spurweite) erlaubt ist.

LG Bernd