Wenn vom Betrieb der Dienstwagen einen Platten Reifen hat Wer muss Das Platte Rad Bezahlen Der Betrieb oder der Das Auto Fährt?

4 Antworten

Reparaturen muß nach meiner Meinung der Fahrzeughalter, also der Betrieb, bezahlen. Anders wäre es, wenn du ein Loch in den Reifen geschnitten hättest.

Hallo, wenn der Wagen betrieblich genuzt wurde und keine Fahrlässigkeit vorliegt, zahlt es der Betrieb.

Sollte Fahrlässigkeit vorliegen, z.B. mit Handy am Steuer auf Bordstein gefahen, könnte der Betrieb Schadensersatz geltend machen.

Oder der Wagen wurde zur privaten Nutzung überlassen, dann könnte der Betrieb auch verlangen das der Reifen vom Nutzer bzw Fahrer bezahlt wird.

Der Betrieb, davon abgesehen wenn der Reifen wegen dir kaputt ist da müsste man vielleicht klären ob du einen Teil übernimmst.

Der Betrieb.