Alufelgen - Bedeutung der Auflagen im TÜV Gutachten
Nabend
Bei den Alufelgen meiner Wahl, 17 Zoll Rial Lugano, sind im Gutachten im Zusammenhang mit der Reifengröße 215/40/R17 ein paar Reifenbezogene Auflagen und Hinweise für meinen Seat Toledo NH (7593/AGX00010) genannt.
TÜV Gutachten: http://admin.uniwheels.jfnet.de/pdf/00207981/00207981.pdf
e112007/460251*.. 55-90 215/40R17 A01 K1a K2b K6g K8h
[B]A01[/B]
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellt
en nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
[B]K1a[/B]
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
[B]K2b[/B]
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
[B]K6g[/B]
An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
[B]K8h[/B]
An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
Bitte einmal für Blöde, was sagen mir diese Auflagen jetzt? Muss ich Änderungen an meiner Karosserie vornehmen, bevor ich die Felgen fahren darf??
3 Antworten
A01 sagt mit anderen Worten ... "Du mußt damit unverzüglich zu einer DEKRA , TÜV, GTÜ Stelle und die Änderung nach §19(3) StVZO durch einen Prüfingenieur abnehmen lassen.
Die "K" Auflagen stehen immer drin, damit hält sich der Ersteller des Gutachtens den Rücken frei. I.d.R. passt das auch so (ca 90 % der Fälle) Fahr also ohne Umbauten zur Änderungsabnahme, wenn das nicht paßt, dann sagt es Dir der Ingenieur schon und sagt Dir dann auch, was geändert werden muß, dazu ist so ene Änderungsabnahme da.
Hallo
Das heißt:Du mußt im Bereich des Radhauses für genügend Freilauf sorgen umbörteln ,Kotflügelverbreiterungen einbauen ,damit das Rad auch bei Einfedern den ausreichenden Spielraum zur Verfügung hat .
In Deinen Auflagen sind die Arbeiten sehr gut beschrieben und der Prüfer wird sich an diesen Auslegungen halten ,wenn er die Felgen und Räder abnehmen muß .Das ist ein Teilgutachten und wird eingetragen in Brief und Schein .Natürlich Abnahme gegen Gebühr .
N.G.
Hallo!
- Da es sich um ein Gutachten der betreffenden Felge im Zusammenhang mit deinem explizit aufgeführten Fahrzeug handelt, sind die im Gutachten vermerkten Auflagen bindend und die ordnungsgemässe Durchführung und Einhaltung der Auflagen sind durch einen Prüfer (A1) bestätigen zu lassen.
- Zu deiner Frage: Ja, du musst die Änderungen durchführen (lassen), bevor du die Rad/Reifen-Kombination fahren darfst.
LG Bernd