Ärztliches Gutachten THC-COOH-Grenzwerte?

2 Antworten

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-urteil-3-c-3-13-fuehrerschein-cannabis-thc/

Es gibt hier keine Grenze, es reicht aus wenn Du gekifft hattest.

Decon201 
Fragesteller
 19.02.2021, 16:15

Wenn man im Straßenverkehr mit THC im Blut erwischt wird, dann reicht es aus als gelegentlicher Konsument eingestuft zu werden um den Führerschein zu verlieren. Ich habe jedoch gesagt, dass das bei dieser Person nicht der Fall ist.. Also ist deine Antwort nicht Hilfreich. Die Person in der Frage hat das Trennvermögen zwischen Kiffen und Autofahren. Das ärztliche Gutachten soll nur schauen ob diese Person regelmäßiger Konsument ist.

Danke trotzdem

Bibukunst  19.02.2021, 16:16
@Decon201

Dann habe ich die Frage zu schnell gelesen, sorry.

surfenohneende  19.02.2021, 17:00
Es gibt hier keine Grenze, es reicht aus wenn Du gekifft hattest.

Tja , "böses Gras" (eine Wunderpflanze der 1000 Nutzungsarten) vs. "guter" Alkohol (mit dem die BRD via Alkohol-Steuern viel Geld macht) ... "willkommen" in der Demokratischen Bundesrepublik Deutschland (DBRD) (das ist ein "pun" der auf die DDR abziehlt).

Auch die Gerichte/Richter sind weisungsgebunden an die Politik , in der DBRD (alias "D" )

Es ist nicht wesentlich, ob Du je konsumiert oder besessen hast.
Wesentlich ist, dass aufgrund des Kaufes von Cannabis Zweifel an Deiner Fahreignung aufgekommen sind und diese nun mittels Screening(s) ausgeräumt werden können, sofern keinerlei Abbauprodukte mehr nachweisbar sind.

Wie sehr die Hatz auf Cannabisgebraucher bei den Führerschein-Inhabern durchschlägt, vermittelt dieser Beitrag:

https://www.zeit.de/wissen/2014-10/marihuana-kiffen-fuehrerscheinentzug

Dein Fokus sollte also nicht auf irgendwelchen Grenzwerten liegen,. sondern auf Erreichen eines 100%igen Clean-Status

Decon201 
Fragesteller
 19.02.2021, 17:50

Wenn der Test nicht 100% clean ist, ist das doch kein Beweis dafür, dass die Person regelmäßig konsumiert. Es könnte sich um gelegentlichen Konsum handeln (z.b. wenn die Person sagt sie habe vor ein paar Wochen etwas aus gelegentlichem Anlass konsumiert). Gelegentlicher Konsum steht der Fahrerlaubnis nur im Wege, wenn die Person nicht unterscheiden kann zwischen Autofahren und Kiffen. Da die Person aber unterscheiden kann, muss der regelmäßige Konsum nachgewiesen werden, um der Person die Fahrerlaubnis zu entziehen.