Verkehrskontrolle und THC Wert?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im § 24 a Abs. 2 StVG steht, wer ordnungswidrig handelt. Laut BKatV (Tatbestandskatalog) kostet der Erstverstoß 500.- EURO Strafe, es gibt 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Der Grenzwert liegt bei THC bei 1 ng/ml bzw. 0,001 mg/l.

Ab diesem Wert handelst du schon ordnungswidrig.


Der Bayerische VGH bejahte erst ab einer THC-Konzentration von
2,0 ng/ml Serum mangelndes Trennungsvermögen. Er nahm aber bei einem
Wert zwischen 1,0 und 2,0 ng/ml Tatsachen an, die Zweifel an der
Geeignetheit begründen, welche die Anforderung eines Gutachtens
rechtfertigen (BayVGH, Beschl. v. 18.01.2008, Az. 11 CS 07.3066; BayVGH,
Beschl. v. 25.01.2006, Az. 11 CS 05.1711).

Die Fahrerlaubnisbehörde wird also die Eignung zum Führen eines Kfz in Frage stellen und bei dem genannten Wert höchstwahrscheinlich auf ein Gutachten bestehen.



Für die Fahrerlaubnisbehörde spielt es keine Rolle ob aktiv oder nicht !

Drogenkonsum und Fahrerlaubnis geht nunmal nicht ! Die Fahrerlaubnisbehörde wird ihn auffordern ein Gutachten beizubringen das er drogen und fahren auseinanderhalten kann !

Bringt er dieses nicht bei wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen , MPU mit Abstinenznachweis angeordnet !

Dein aktiver Wert ist nur für die Staatsanwaltschaft wichtig , beim fahren unter Drogen , liegt der aktive Wert über 1ng/ltr Blut ist man absolut fahruntüchtig und bekommt ein Strafverfahren !

Wird man bei einer Kontrolle ,ohne ein Fahrzeug zu führen ,  mit drogen  erwischt bekommt man es mit der Fahrerlaubnisbehörde zu tun !

Neuestes Urteil des Oberwaltungsgericht Bremen vom 25.02.2016,Az. 1 B 9/16:

"Nach derzeitigem Sachstand ist daran festzuhalten, dass ein Fahrerlaubnisinhaber, der nach dem Konsum von Cannabis am motorisierten Straßenverkehr teilnimmt, bereits bei Überschreiten einer THC- Konzentration von 1 ng/ml im Blutserum ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, weil er Cannabiskonsum und Fahren nicht trennen kann. Im Interesse der Verkehrssicherheit ist es geboten, die Entziehungsverfügung der Fahrerlaubnis sofort umzusetzen."

VRS 130/16, S. 35 ff

MPU, teure und Regelmäßige Urinproben, Führerscheinentzug und evtl Sperre.

Das es teuer wird, habe ich schon damit gerechnet. Mehr sorgen macht uns MPU. Überall im Internet stehen ganz niedrige Werte z.B. bei 5 ng/ml. Deswegen bin ich nicht sicher, ob es um aktive THC Wert handelt. Es kann doch nicht sein, dass noch keiner erwischt wurde mit höhere Werte.

Mit Sicherheit schon nur wird das aus Datenschutz nicht im Internet gepostet

soweit ich weiss ist es denen egal ob aktiv oder nicht.

Wer mit thc im blut erwischt hat generell das los gezogen.

Ich hab aber kein plan, ich bin kein beamter.