Macht es schon einen nachteiligen Eindruck, wenn man als Rechtsreferendar ein Piercing am Ohr(Helix) und Tattoos hat, die man auf den Händen ein wenig sieht?

9 Antworten

Richter/Staatsanwalt

Das kann ein Problem sein - Tätowierungen drücken ein hohes Maß an Individualität aus.

Richter und Staatsanwälte uniformieren sich letztlich durch ihre Robe,
um dem Rechtssuchenden/der Bevölkerung ein erhöhtes Maß an Neutralität zu vermitteln.

Das Individuum, die Person des Richters oder Staatsanwalts tritt aber
hinter das Recht zurück und de-personalisiert sich.

Insoweit muss man durchaus davon ausgehen, daß Tätowierungen auf den
Händen oder am Kopf, die sichtbar sind, auch im Zuge eines Einstellungsverfahrens für diese Berufe als unbotmäßige Äußerung des eigenen Strebens nach Individualität verstanden werden könnten.

Das ist aus Sicht der Bevölkerung zu sehen - daher sollten Tätowierungen nur an Stellen vorhanden sein, die nicht sichtbar sind.

Neben der Individualität darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß zwar bei jungen Menschen eine höhere Akzeptanz vorliegt, aber nicht bei der Mehrheit der Bürger.

Gerade bei Berufen, welche die Staatsgewalt und deren Institutionen repräsentieren, besteht eine besonders hohe Erwartungshaltung an die Neutralität und auch das Erscheinungsbild darf an der Akzeptanz der Person nicht den geringsten Zweifel aufkommen lassen - das würde, in Fällen von Richtern oder Staatsanwälten, den Rechtsstaat gefährden.

Daher ist hier auch bei Einstellungen ein hohes Maß anzusetzen, welches Erscheinungsbild ein Richter oder Staatsanwalt abgibt.

@DerSchopenhauer

Bei Rechtsanwälten ist das eine andere Sache - hier hängt es von den Kanzleien ab, inwiefern sie das als problematisch ansehen.

Aber im Rahmen mutmaßlich mangelnder Akzeptanz durch die Mandanten, werden hier einige Kanzleien tätowierte Bewerber wahrscheinlich nicht berücksichtigen.

Bei einem selbständigen Rechtsanwalt hat der Rechtssuchende ja die Wahl; wenn ihm die Tätowierungen nicht passen, kann er sich einen anderen Rechtsanwalt aussuchen - Richter und Staatsanwälte kann er sich nicht aussuchen.

kommt drauf an, auf wen du einen guten eindruck machen möchtest.

einem richter oder der gegenpartei wird das egal sein, solange du als jurist eine robe trägst, aber ob dein mandant von dir überzeugt ist, ist eine andere frage

Ich sag immer: Wer mit beiden Beinen nicht fest in der Berufswelt steht und weiss, was er sich erlauben kann und was nicht, sollte sich mit sichtbaren Veränderungen so gut wie möglich zurück halten - egal um welchen Job es geht. Sobald du Leistungen erbracht und dich bewiesen hast, wird auch mit Tattoos und Piercings lockerer umgegangen - ebenfalls egal um welchen Job es sich handelt (ausser es ist komplett verboten). Wenn du jetzt sowieso schon sichtbar gepierct und tätowiert bist, solltest du dich trotzdem überall bewerben und dein bestes geben. Was anderes bleibt dir ja nicht übrig und wenn man es gar nicht versucht, weiss man auch nicht, was man hätte erreichen können.. 

In der Phase zwischen erstem und zweiten Staatsexamen? Nö. Da ist es eher egal.

Bei der Einstellung in den Staatsdienst ist man meiner Erfahrung nach in den südlichen Bundesländern etwas "zurückhaltend" bei der Einstellung von sichtbare Gepiercten und Tätowierten.

Ich persönlich fände es nicht schlimm, aber ich bin sicher, dass es bei vielen Leuten einen negativen Eindruck macht.