Kann man für jegliche Art von Vertrag 14 Tage später widerrufen?

13 Antworten

Das 14 tätige Widerrufsrecht gibt es in der Regel nur bei Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften (§ 312g BGB). Bei einem Vertragsschluss im Laden hat man als Käufer daher in der Regel kein Widerrufsrecht.

Auch der von dir angesprochene Mangel berechtigt zum Widerruf des Mobilfunkvertrags. Man könnte allerdings über eine Anfechtung des Vertrages nachdenken. Für eine Anfechtung wegen Täuschung durch den Verkäufer (§ 123 BGB) dürftest du nicht die notwendigen Beweise haben.

Allerdings kommt hier meiner Meinung nach eine Anfechtung gem. § 119 Abs. 2 BGB wegen eines Eigenschaftsirrtums in Betracht. Du bist nämlich davon ausgegangen, dass der Vertrag ein größeres Datenvolumen enthielte. Eine Anfechtung wegen Irrtums steht zwar häufig auf wackeligen Beinen und kann mit Kosten für dich verbunden sein, jedoch ist diese Alternative wohl besser als 24 Monate für einen Vertrag zu zahlen den man nicht will.

Daneben kannst du dich natürlich vom Vertrag lösen, wenn du unter 18 bist und ohne Einwilligung deiner Eltern gehandelt hast.

Timo11111111111 
Fragesteller
 16.02.2017, 15:44

Vielen Dank! Der Verkäufer hab mir auch nicht die Möglichkeit, vor Unterzeichnung den Vertrag noch einmal zu überprüfen, da dieser lediglich elektronisch auf dem sehr schlecht zu erkennenden PC-Monitor vorlag. Zum Unterschreiben nutzte ich dann ein "Unterschreibe-Pad" also nur digital. Ich habe jetzt den Laden per E-Mail über meine Situation informiert und hoffe, dieser zeigt sich verständnisvoll.

Da du den Vertrag nicht online abgeschlossen hast, hast du kein Widerrufsrecht. Außer im Vertrag wurde dir eins eingeräumt.

Das fehlende Volumen mag ein Mangel sein. Den musst du reklamieren. Der Verkäufer wird das nachbessern. Erst wenn er das zweimal erfolglos versucht kannst du vom Vertrag zurücktreten.

uni1234  16.02.2017, 15:40

Ein Mobilfunkvertrag ist kein Kaufvertrag, sondern ein Dienstvertrag. Im Dienstvertrag gibt es grundsätzlich kein Gewährleistungsrecht!

qugart  16.02.2017, 15:43
@uni1234

Stimmt auch wieder. Dann eben Anfechtung. Was aber schwierig sein dürfte, wenn man nix gegenteiliges schriftlich hat.

Wenn du einen Vertreter bestellt hast nein, kam er an die Tür ja.

verreisterNutzer  16.02.2017, 15:57

Wenn du einen Vertreter bestellt hast nein,

Ein sehr wichtiges Detail.... Danke ! ! !

Wenn der Vertrag im Ladengeschäft bon Vodafone etc. geschlossen wurde, nein, dann kannst du nicht widerrufen.

Am Telefon oder im Internet (Fernabsatz) oder durch einen Vertreter bei dir zu Hause (Haustürgeschäft) schon.

verreisterNutzer  16.02.2017, 15:53

oder durch einen Vertreter bei dir zu Hause (Haustürgeschäft) schon.

Sofern der Vertreter nicht auf eigenen Wunsch gekommen ist sondern spontan (ohne Termin) an der Haustür geklingelt hat.

kevin1905  16.02.2017, 21:25
@verreisterNutzer

Was ich auch wieder grenzwertig fände im Hinblick auf UWG.

Kann man für jegliche Art von Vertrag 14 Tage später widerrufen?

Nein, es gibt bei so gut wie keinem Vertrag ein grundsätzliches Rücktrittsrecht, ausgenommen sind im großen und ganzen nur Darlehens- und Versicherungsverträge, Haustürgeschäfte und Verträge die unter das Fernabsatzgesetz fallen. Sofern ich nichts vergessen habe, ist so gut wie jeder andere Vertrag sofort verbindlich sofern die richtige Form eingehalten wurde und der Vertrag nicht gegen geltendes Recht verstößt.