Änderung im Werkplan einfamilienhaus

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Das Verschieben von Türöffnungen ist baurechtlich nicht relevant. Und der Pfeiler in der Garage ist baurechtlich nur dann von Bedeutung, wenn es danach nicht mehr möglich ist, dass ein PKW dire Garage nutzen kann (Notwendige Stellplätzte- Nutzungsänderung).

Wenn du den Grundriss nicht grundlegend veränderst, kannst du Türen, nichttragende Innenwände und was auch immer noch verschieben. Ist damit ein Mehraufwand verbunden, kann es Nachtragsforderungen vom Architekten oder Handwerker geben.

Beim Garagentor würde ich zuerst prüfen, ob es mit Pfosten in der Mitte noch die notwendige Breite hat. Ob jetzt 2 Tore mit 2 Antrieben und zusätzlichem Pfosten jetzt günstiger sind wie ein großes Tor bezweifle ich.

Wenn du keine statisch relevanten Bauteile veränderst oder von den im Bauantrag genehmigten Außenabmessungen bzw. der vorgesehenen Nutzung abweichst (also aus der Garage einen Wohnraum machst), sollte es theoretisch kein Problem sein, die Innenaufteilung der Räume zu ändern.

Müsste man aber im Einzelfall prüfen. Evtl. kannst du auch zu deinem zuständigen Bauamt gehen, die bieten i.d.R. eine Bauberatung an. Dann bist du auf der sicheren Seite.

Infos zur Bauabnahme findest du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bauabnahme

Evt. kann die UBA einen Nachtrag verlangen was die äußere Gestaltung betrifft, aber nur wegen dem Garagentor sehe ich das eigentlich nicht als kritisch an. Aber ich würde sicherheitshalber den benachrichtigen, der auch den Werkplan gemacht hat, damit du nicht in Konflikt mit Installationsschächten o.ä. kommst. Außerdem wird vermutlich der Sturz über dem Garagentor dann nicht mehr so hoch, wenn du anstatt einem großen Tor nun 2 kleinere machst. Damit man dir nicht am Ende die Schuld in die Schuhe schiebt, wenn was nicht paßt, würde ich den fragen, der den Werkplan erstellt hat. Aber grundsätzlich ist das alles kein Problem.