Tierpension im Aussenbereich zulässig?

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In welchem Bundesland du damit liegst, spielt keine Rolle, da es keine Landesgesetze für Hundepensionen gibt, spielen hier die Bundesgesetze eine Rolle! Ich habe gerade genau den gleichen Kampf und es sieht eher negativ aus... Wobei es in unserem Landratsamt den Anschein hat, als wenn sie es genehmigen KÖNNTEN, aber irgendwie Angst davor haben es zu tun... Manche Beamten sagen, wenn du nur eine kleine Pension machst (10 Hunde), dann kann es ohne Probleme genehmigt werden, manche sagen 10 Hunde sind zu wenig, damit kannst du auch in den Innenbereich (Wohngebiet) gehen und so weiter... Dein Beitrag ist schon etwas älter... Gibt es bei dir shcon was neues? Da unsere Bauvoranfrage abgelehnt wurde, gehen wir jetzt ins Widerspruchverfahren und hoffen auf einen anderen Entscheid, sieht aber nicht wirklich gut aus... Sollte im zweiten Prüfungsverfahren auch abgelehnt werden, gehe ich vor's Verwaltungsgericht! Das ist allerdings nicht die cleverste Lösung, denn das wird dauern und viel Zeit und Nerven kosten! Du solltest auf jeden Fall etwas mehr als zehn Hunde bei dir aufnehmen! Hierzu gibt es ein Urteil vom VG München M 9 K 01.5923, dass mein landkreis mit einbezieht. Dann kannst du darauf hoffen, dass sie es so genehmigen oder ein Lärmgutachten erstellen lassen und du für einen Wohnbereich zu laut bist!

Das läßt sich so einfach nicht beantworten, da die entsprechenden Nutzungsbedingungen verschieden ausfallen, je nachdem, in welchem Bundesland Du das machen willst. Wir brauchen also von Dir erstmal Deinen Wohnort.

Achso. Das wusste ich gar nicht. Danke für die Info. Bundesland: Bayern, Landkreis Regen

Dankeschön für die ausführliche Antwort. Etwas Neues hat sich nur in dem Sinne ergeben, daß bereits eine komplett andere Lösung gefunden wurde.