Änderung der Lohnsteuerklasse - weil es die Agentur für Arbeit vorschreibt?

3 Antworten

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Antwort auf Deine Frage gibt Dir § 2 Abs. 1 SGB II:

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.

Damit beantwortet sich auch die Frage. Ja, die Arbeitsagentur darf sie zwingen, da dies ihren Hilfebedarf mindert.

Das geht nicht,denn die BA unterliegt der Beratung und Aufklärungspflicht  auch bei der Aufforderung zum Steuerklassenwechsel ( SGB I - www sozialgesetzbuch de)so auch ob ihr dadurch Nachteile entstehen können oder könnten,denn der Wechsel der Steuerklasse kann nur einmal Vollzogen werden. Unterläßt die BA oder das JC die Aufklärung,so ist unbedingt sofort Widerspruch einzulegen(bei Sperre paralell dazu eine Klage auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht einlegen). Stellt sich dann raus das entweder kein oder eine Falsche Beratung und Aufklärung vorliegt,macht sich die BA oder JC Schadensersatzpflichtig  

hi paige. das günstigste ist di öffenliche rechtsauskunft. oder sozialverin

ve compaql

Paige1988 
Fragesteller
 27.04.2011, 21:10

Danke, compaq. Ich wusste gar nicht, dass es solche Einrichtungen, wie die Öffentliche-Rechtsberatungsstellen gibt.

Ich werde gleich prüfen, ob es auch eine Einrichtung bei uns in der Nähe gibt.

Vielen Dank!

 
skyfly71  27.04.2011, 21:28
@Paige1988

"Öffentliche Rechtsberatung" gibt es nur in Bremen und - ich glaube - in Berlin. In allen anderen Ländern muß man beim Amtsgericht "Beratungshilfe" beantragen und kann sich dann von einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten lassen.

VirtualSelf  27.04.2011, 21:49
@skyfly71

Hamburg ... auch ^^