Hartz 4 beantragen und in ein anderes Bundesland umziehen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um eine verlässliche Antwort zu erhalten, empfehle ich Dir: Beantworte die Fragen von isomatte - sie ist in Sachen Arbeitslosigkeit sehr erfahren.

Gib Deinem Bruder bitte vorsorglich meine Hinweise zu lesen

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

.

Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Danke fürs Sternchen - ҉ •◝✿⊱ (¯'•.¸(¯'•.¸ Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯)¸.•'´¯) ⊰✿◝• ҉

Wenn er umziehen will, muss er das vor dem ALG 2-Bezug machen. Das Jobcenter erlaubt den Umzug in der Regel nicht.

Der erste Satz ist richtig.

Auch Hartz IV-Bezieher dürfen (gemäß unserem Grundgesetz) umziehen, sie müssen sich vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrages die neue Wohnung nur genehmigen lassen. Wenn die Wohnungsgröße und Miethöhe stimmt, und bei freiwilligem Umzug die Umzugskosten selbst übernommen werden, darf das Jobcenter nichts dagegen haben.

@cyracus

Selbst wenn die Größe und die Kosten der neuen Wohnung der Angemessenheit entsprechen würden,hat das Jobcenter etwas gegen einen nicht genehmigten Umzug,wenn dieser nicht notwendig ist,denn sonst würde man die Kosten dafür tragen !

Denn nicht nur der Umzug wird dann nicht übernommen,es gibt auch kein zinsloses Darlehen und es gibt nur die KDU - Kosten der Unterkunft der alten Wohnung,wenn man innerhalb des Zuständigkeitsbereiches ohne vorherigen Antrag und Zusicherung umzieht.

@cyracus

Stimmt leider so nicht, lieber Cyracus. Arbeitest du auf dem Amt oder woher weißt du das?

@isomatte

Ja, richtig, die neue Wohnung darf auch innerhalb der grundsätzlich genehmigten Grenzen nicht teurer sein als die alte Wohnung, auch wenn die super-billig war. Mehrkosten müssen von dem Regelsatz gezahlt werden.

Nach dieser Info darf das Jobcenter sich nicht grundsätzlich dagegen sperren, wenn ein Hartz IV- Bezieher umziehen will:

Hartz IV: Ratgeber Umzug - Was muss man beachten, wenn man umziehen will

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19998125b606.php

Hier wird gesagt, es sei bei dem Umzugswillen "unerheblich, ob er/sie innerhalb des Ortes oder in einen anderen Ort innerhalb der BRD umzieht."

Klar, zusätzliche Kosten wie Mietkaution für die neue Wohnung gibt es bei nicht genehmigtem Umzug dann nicht. - Bestenfalls gibt's für die alte Wohnung eine gleichhohe Mietkaution zurück, die dann für die neue Wohnung gegeben werden kann. Und Renovierung für die neue Wohnung muss der Hartz IV-Bezieher auch selbst wuppen.

@JensFfm

Nein, ich arbeite nicht auf dem Amt. - Schau mal in die Info von gegen-hartz.de rein, den ich hier eben reingegeben habe. Danach darf das Jobcenter nicht grundsätzlich etwas gegen einen Umzug haben.

Ein Umzug in die weitere Arbeitslosigkeit wird nicht übernommen,

erst Arbeitsvertrag aus seiner Wunschstadt vorlegen , dann erfolgen ggf. weitere Unterstützungen, evtl. erhält er ein Umzugsdarlehen ..

  • Wie alt ist er denn ?
  • Wie lange hat er innerhalb von 2 Jahren versicherungspflichtig gearbeitet ?
  • Wo wohnt er denn ( z.B. bei den Eltern ) ?
  • Hat er dann den Verlust der Beschäftigung selber zu verantworten ?

Dazu braucht er eine Genehmigung, von der Stadt, in die er ziehen möchte. Er kann aber überall einen Job anfangen und dann Umziehen.