Koennen meine Kinder den Nachnamen von meinem Partner annehmen, wenn wir heiraten?

7 Antworten

Das ist sehr Umfangreich. Habe hier bei Wikipedia was gefunden: Ein Kind kann den Ehenamen eines sorgeberechtigten Elternteils und seines Ehegatten, der nicht Elternteil ist (Stiefelternteil), durch öffentlich beglaubigte Erklärung gegenüber dem Standesbeamten erhalten (Einbenennung, § 1618 BGB), wenn es in den gemeinsamen Hausstand von Elternteil und Stiefelternteil aufgenommen wurde. Der andere leibliche Elternteil muss ebenfalls einwilligen, wenn er Mitinhaber des Sorgerechtes ist oder wenn das Kind seinen Namen führt. Die Einwilligung des anderen Elternteils kann aus Gründen des Kindeswohls durch das Familiengericht ersetzt werden. Es bedarf auch der Einwilligung des Kindes, welches von der Namensänderung betroffen ist, wenn es das 5. Lebensjahr vollendet hat (wird im Falle der Minderjährigkeit ggf. durch einen Ergänzungspfleger vertreten).

Bei der Einbenennung kann auch ein Doppelname gebildet werden (ein bisheriger Nachname kann mit Bindestrich vorangestellt oder angehängt werden).

Eine einmal erfolgte Einbenennung ist zivilrechtlich auch dann nicht mehr zu widerrufen, wenn die Ehe des Elternteils mit dem Stiefelternteil geschieden oder aufgelöst wird

Eine Zustimmung des Vaters ist dann nicht notwendig, wenn kein gemeinsames Sorgerecht besteht und das Kind zudem nicht seinen Namen trägt.

Es kann sogar auch ein Doppelname erteilt werden.

Wenn das Kind bereits 5 Jahre alt ist, ist eine Zustimmung des Kindes erforderlich.

Die Mutter kann in diesem Fall also durchaus ohne Zustimmung des Vaters den Nachnamen des Kindes ändern lassen.

Bei nichtverheirateten Eltern ist grundsätzlich zum Zeitpunkt der Geburt nur die Mutter sorgeberechtigt. Deswegen erhält das Kind den Namen der Mutter.

wenn der Vater der Namensänderung nicht zustimmt?

Dann kann das Familiengericht die Einwilligung des Vaters ersetzen. Eine solche Entscheidung trifft das Gericht aber nur, wenn die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich ist. In § 3 Abs. 1 Namensänderungsgesetz heisst es, dass ein wichtiger Grund für die Namensänderung vorliegen muss. Eine Namensänderung ist aber nicht schon deswegen erforderlich, weil die Mutter und ihr neuer Mann einen anderen Familiennamen haben als das bei ihnen lebende Kind. Das allein reicht nicht. Denn auch die Namensbindung zum "alten" Elternteil ist wichtig und soll grundsätzlich beibehalten werden. Hinzukommen muss vielmehr, dass ohne eine Namensänderung schwerwiegende Nachteile für das Kind drohen.

http://www.datentransfer24.de/Unterhalt-Verwirkung.html

Siam1  07.07.2010, 03:45

Bei einem gemeinsamen Sorgerecht würde es so verlaufen: Du bräuchtest das Einverständnis des leiblichen Vaters. Bei einer neuen Ehe darf das Kind aus erster Ehe keinen Doppelnamen annehmen. Es behält den Ehenamen seiner Eltern oder es nimmt den Namen des neuen Mannes an. Letzteres geht aber nur mit schriftlicher Einwilligung des Vaters, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht. Gibt er es nicht ,kann das Gericht das Einverständnis ersetzen, das ist aber ein langer und steiniger Weg und endet nicht unbedingt mit Erfolg. Eine gerichtliche Entscheidung gegen den Willen des Vaters für eine Namensänderung klappt nur, wenn es für das Kindeswohl notwendig ist.(z. B.wenn die Mutter neu verheiratet ist u. es dort auch weitere Kinder gibt, damit alle Kinder den gleichen Namen haben.

Würde Ex dies verweigern, läuft es darauf hinaus, dass Du einen Doppelnamen trägst, um "Bezug" ( Namensgebung) zu den Kinder zu haben.

Siam1  07.07.2010, 04:04
@Siam1

KORREKTUR >> Bei einer neuen Ehe darf das Kind aus erster Ehe einen Doppelnamen annehmen.

siehe: http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/namensr.html

b) NAMENSÄNDERUNG BEI WIEDERHEIRAT ENES ELTERNTEILS :

Beispiel: Jan Müller ist das Kind von Herrn und Frau Müller. Nach der Scheidung lebt das Kind bei seiner Mutter, Frau Müller. Frau Müller heiratet Herrn Schneider und heißt nun Frau Schneider. Kann das Kind, das bei ihr lebt, nun den Namen Jan Schneider erhalten? Heiratet die Mutter, bei der Kind lebt, erneut, so kann das Kind den Namen des neuen Ehemannes bekommen, wenn auch die Mutter diesen Namen annimmt (§ 1618 BGB).

Voraussetzung ist aber, dass der Vater des Kindes zustimmt. Ist das Kind bereits mindestens 5 Jahre alt, muss auch das Kind selbst zustimmen.

Stimmt der Vater des Kindes zu, kann das Kind statt des neuen Familiennamens auch einen Doppelnamen bekommen, also in unserem Beispiel Müller-Schmid oder Schmid-Müller

Siam1  07.07.2010, 04:06
@Siam1

>>> Was passiert, wenn der Vater der Namensänderung nicht zustimmt?

In diesem Fall kann das Familiengericht die Einwilligung deds Vaters ersetzen, d.h. das Familiengericht erlaubt, dass die Namensänderung auch ohne Zustimmung des Vaters erfolgen kann. Eine solche Entscheidung trifft das Gericht aber nur, wenn die Namensänderung zum Wohl des Kindes erforderlich ist. In § 3 Abs. 1 Namensänderungsgesetz steht, dass ein wichtiger Grund für die Namensänderung vorliegen muss. Eine Namensänderung ist aber nicht schon deswegen erforderlich, weil die Mutter und ihr neuer Mann einen anderen Familiennamen haben als das bei ihnen lebende Kind. Das allein reicht also nicht. Denn auch die Namensbindung zum "alten" Elternteil ist wichtig und soll grundsätzlich beibehalten werden. Hinzukommen muss vielmehr, dass ohne eine Namensänderung schwerwiegende Nachteile für das Kind drohen. Da dies selten der Fall ist, kommt es auch selten vor, dass ein Gericht die nicht vorhandene Einwilligung des Vaters ersetzt.

Einfacher ist es, wenn das Kind statt des Familiennamens des neuen Ehemanns einen Doppelnamen bekommen soll. In unserem Beispiel wäre das der Fall, wenn Frau Müller nun Herrn Schneider heiratet und selber Schneider heißt, und das Kind soll den Familiennamen Müller-Schneider bekommen. In diesem Fall behält das Kind ja auch seinen alten Familiennamen. Dewegen stellen die Gerichte in einem solchen Fall nicht so hohe Anforderungen an die Zulässigkeit der Namensänderung (z.B. OLG Köln, 27 UF 221/01). Deswegen ist zunächst immer zu prüfen, ob das Kind nicht einen Doppelnamen aus seinem bisherigen und dem neuen Familiennamen tragen kann.

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/namensr.html

Siam1  07.07.2010, 04:07
@Siam1

>>> Bei nichtverheirateten Eltern ist grundsätzlich zum Zeitpunkt der Geburt nur die Mutter sorgeberechtigt. Deswegen erhält das Kind den Namen der Mutter. Die nicht miteinander verheirateten Eltern können aber das gemeinsame Sorgerecht beantragen Dann dürfen die nicht miteinander verheirtateten Eltern von der Erklärungsmöchglichkeit Gebrauch machen. dass das Kind den Namen des Elternteils bekommen soll, dessen Namen es bisher nicht geführt hat

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/namensr.html

Goodnight  07.01.2018, 23:04
@Siam1

Dass nicht alle Kinder gleich oder gleich wie die Mutter heissen ist heute kein Kriterium mehr den Namen zu ändern.

Der "einfachste" Weg wäre, Dein neuer Partner würde Deine Kinder aus der früheren Beziehung adoptieren. Allerdings müsste hier der leibliche Vater zustimmen. Ein weitere Möglichkeit wäre, soviel ich weiss, beim Standesamt eine Namensänderung zu beantragen. Deine Tochter würde dann z.B. Julia Müller, genannt Schneider also Julia Schneider heissen, wie der Stiefvater. Das "Müller genannt" wird nur auf offiziellen Dokumenten und zu offiziellen Anlässen auch tatsächlich ausgesprochen.

Nur wenn der leibliche Vater damit einverstanden ist.

Natürlich müssten die Kinder das auch wollen, denn sie müssen ebenfalls eine Stellungnahme warum sie das wollen schreiben. Sofern sie alt genug sind.

Zudem muss man begründen warum man unter seinem Namen leidet und was besser wäre mit dem neuen Namen.

Im Prinzip ist es einfach an Infos zu kommen, wie man vorgehen muss.

Bei Google die Stadt in der ihr wohnt und Namensänderung eingeben.

Rein rechtlich ist es kein Problem, es muss Notariel beglaubigt werden. Bedingung ist aber, das es ab dem 16.Lebensjahr nicht mehr möglich ist, dein zukünftiger Partner kann sie dann auch nicht mehr adoptieren.

Brina1983 
Fragesteller
 07.07.2010, 02:46

Er muss Sie aber nicht adoptieren,oder? Meine Kinder sind 11 und 3 jahre. Sie haben meinen Namen. Muss der Vater der Kinder damit einverstanden sein, obwohl ich das alleinige Sorgerecht habe?

flower1989  07.07.2010, 03:07
@Brina1983

In meiner damaligen Schulklasse war auch mal so ein Fall, da hat nur die Hochzeit ausgereicht. Ich glaube, Adoption ist nur von Nöten, wenn es um das Sorgerecht geht (bei Scheidung). Adoption wäre aber nicht schlecht, falls mal was passiert. Sonst kommen die Kinder ins Heim und der Ehemann hätte keine Rechte auf die Kinder, da er sie nicht adoptiert hat.