Addieren sich Schenkungs- und Erbschaftssteuer auf?

1 Antwort

Mit Datum der notariellen Schenkung ist die Schenkung vermögens- und damit m.E. auch steuerrechtlich abgeschlossen. Eventuelle Pflichtteilsergänzungsansprüche gem. § 2325 BGB blieben allerdings vorbehalten (Abschmelzung über 10 Jahre). Daher halte ich die Variante 2 für zutreffend (zu versteuern 1x € 100000.-- aus Schenkung und 1x € 50000.-- aus Erbschaft).

Die Hinzuziehung eines StB ist dringend anzuraten.