Addieren sich Schenkungs- und Erbschaftssteuer auf?
Für ein Kind beträgt der Freibetrag der Schenkungs- und der Erbschaftssteuer jeweils 400.000 €. Die Schenkung einer nicht selbst genutzen Immobilie im Wert von 500.000 € liegt 6 Monate zurück. Der Erbfall ist gerade eingetreten und es werden 450.000 € vererbt.
Welcher Betrag wird nun versteuert?
- 950.000 € - 400.000 € (Freibetrag) = 500.000 € zu versteuern?
Oder
- 500.000 € - 400.000 € (Freibetrag Schenkungssteuer) = 100.000 € sowie 450.000 € - 400.000 € (Freibetrag Erbschaftssteuer) = 50.000 €. In Summe also 150.000 € zu versteuern?
Danke im Voraus!
1 Antwort
Mit Datum der notariellen Schenkung ist die Schenkung vermögens- und damit m.E. auch steuerrechtlich abgeschlossen. Eventuelle Pflichtteilsergänzungsansprüche gem. § 2325 BGB blieben allerdings vorbehalten (Abschmelzung über 10 Jahre). Daher halte ich die Variante 2 für zutreffend (zu versteuern 1x € 100000.-- aus Schenkung und 1x € 50000.-- aus Erbschaft).
Die Hinzuziehung eines StB ist dringend anzuraten.