Ist die Erbschaftssteuer nicht ungerecht?

11 Antworten

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Eine bezahlte Wohnung ist eine Sicherheit für die Bank, da bekommt er einen Kredit, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen. Wenn sie vermietet ist, kann die Miete die Zins- und Tilgung entweder zum großen Teil oder sogar ganz decken.

Die Erbschaftssteuer ist grundsätzlich gerecht und verhindert zumindest ein wenig, dass aristokratische Strukturen entstehen, bzw. dass Reiche immer reicher werden, während Andere in die Röhre schauen.

Der Großvater hat die Wohnung womöglich vom versteuerten Einkommen bezahlt. Kann sein, muss aber nicht. Auch auf eine Wertsteigerung zahlt man keine Steuern. Außerdem steht nirgends, dass eine gewisse Geldsumme nicht mehrfach versteuert werden darf. Versteuert wird im übrigen sowie nicht das Geld an sich, sondern nur, wenn ein steuerpflichtiger Vorgang getätigt wird.

Dass ein Erblasser seine Nachkommen versorgen will, ist ja völlig legitim, daher gibt es ja auch Freibeträge. 400.000€ pro Kind sind steuerfrei, nur der darüber hinausgehende Betrag ist steuerpflichtig. Also wenn die Wohnung ne halbe Million Wert ist, werden normalerweise nicht einmal 10.000€ Steuern fällig. Vererbt werden also 490.000€. Wenn die Wohnung außerdem vermietet ist, sollte es kein Problem sein, an diese Summe zu gelangen, indem man z.B. eine kleine Hypothek aufnimmt oder die Wohnung verkauft.

Wenn dee Großvater 3 Kinder hat, könnte er sogar 1,2 Millionen in Summe steuerfrei vererben, also unfair ist etwas anderes.

Woher ich das weiß:Recherche

So viel höher als 400000 wird der Wert der Wohnung wohl kaum sein, versteuert wird ja nur das was das Erbe mehr ausmacht. Er kann auch mit dem Finanzamt vereinbaren, die Erbschaftssteuer in Raten abzuzahlen. Durch diese Wohnung kann er mietfrei wohnen, ersatzweise bis zur Deckung die Steuer zahlen.

Mein Vater erbt eine Wohnung , Wert übersteigt den Freibetrag von 400.000 €

Glückwunsch!

Muss mein Vater jetzt die Wohnung verkaufen ( das Geld für die Erbschaftssteuer hat er nicht ).

Das kann er machen, dann hat er doch immer noch mehr Geld als ohne Erbschaft.

Das ist bereits sein versteuertes Netto Vermögen gewesen

Nein. Versteuert hat es der Erblasser. Besteuert wird der Vermögenszuwachs beim Erben.

das ist doch unfair !

Blödsinn.

Man kann sicherlich über die Details der Erbschaftssteuer debattieren, aber "unfair" ist nun gerade gar kein Argument. Zudem - erbschaftssteuerlich relevant ist erstens nur der Betrag, der den Freibetrag übersteigt, und zweitens wird der dann progressiv besteuert. Sollte der Nachlass keine weiteren nennenswerten Werte umfassen, wäre bei einem Wohnungswert von € 600.000.-- die ErbSt gerade mal € 16280.--. Das ist ein im internationalen Maßstab lächerlich niedriger Wert. Und selbst der wäre zu vermeiden gewesen, hätte man sich in der Familie über eine vorweggenommene Erbfolge samt Nießbrauch geeinigt.

https://www.smart-rechner.de/erbschaftsteuer/rechner.php

Erbschaftsteuer ist m.E. nicht gerecht! Der Gesetzgeber sieh das bekanntlich anders.

Der € 400.000 übersteigende Teil würde bis € 300.000 mit 11 %, bis € 600.000 15 % und bis 6 .000.000 19 %.

Weshalb die Kuh schlachten, wenn man sie auch melken kann?

Eine solch wertvolle Wohnung läßt sich doch mit Sicherheit gut vermieten!?!

Bis € 300.000 wären das gerade mal Schlappe € 33.000 Steuern.

Der Kapitaldienst dafür läge bei lediglich mtl. ca. € 83.

Soviel mtl. Kaltmiete und einiges darüber hinaus, das dann den Herrn Papa erfreut, dürfte doch erzielbar sein!

Ich miete die Wohnung gerne an!