Ackerland oder Bauland?

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"Bauland" gibt es nur, wenn ein Bebauungsplan besteht (§ 30 BauGB) oder das Grundstück zwischen zwei bebauten Grundstücken liegt (Baulücke - § 34 BauGB). Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen ist es egal, ob früher das Grundstück schon einmal bebaut war; der "baurechtliche Bestandsschutz" besteht dann nicht mehr. Deshalb ist es meistens ein schwerer Fehler, ein bestehendes Gebäude abzubrechen!

Das für Deine Mutter zuständige Baurechtsamt gibt Euch bestimmt Auskunft. Grundbuchauszug muss Deine Mutter aber einen haben! Aber auch da kann sie als Eigentümerin einblicken

Das Land muss im Bebauungsplan der Gemeinde als Bauland ausgewiesen sein! Was es aber sehr wahrscheinlich nicht ist! Auf der Gemeinde Baureferat erkundigen! Dann weisst Du bescheid!

Wenn es nicht als Bauland ausgewiesen ist, dann stehen die Chancen schlecht. Wie es in Zukunft aussieht, ob dort ein Baugebiet geplant ist, musst du in deiner Gemeinde nachfragen! Oft kann man auch bei denen im Internet nachsehen!

Du solltest Dir einmal den Liegenschaftsplan der Gemeinde anschauen, dieser gibt genaue Auskunft. Innerhalb des Ortssetter ist es auf jeden Fall Bauland, da dann das Land eine Katasternummer hätte. Ein früheres Haus irgendwo in der Landschaft begründet noch kein Bauland.

Fachlich Unsinn. Liegenschaftspläne sagen nichts über die Bebaubarkeit aus, notwendig ist ein Bebauungsplan!

@Seehausen

Sie kennen den Art. 34 BauGB nicht? Im Innenbereich ist das Vorliegen eines Bebauungsplan seitens der Gemeinde nicht notwendig. Hier geben aber die Liegenschaftspläne Auskunft über die Belange.