Abwasserleitung verstopft wer zahlt?
Hallo mit einander,
erstmal zur vorherigen Klärung ich wohne in einem Mietobjekt wo keine weiteren Mieter wohnen unter uns ist nur die Werkstatt des Vermieters und im Haus nebenan wohnt der Vermieter.
Nun kam es mal zu dem Fall das Vermieter zu mir rüber kam und meinte er hätte in seinem Keller eine Überflutung gehabt wegen einem Verstopften Abflussrohres.
Er hätte einen Klempner kommen lassen und dieser meinte angeblich das EIN Feuchttuch schuld sei.
Es kann sein das ich mal EIN Feuchttuch aus versehen die Toilette herunter gespült habe denn normalerweise landen die Im Mülleimer.
Ich selber hab in meiner Wohnung auch keinerlei Probleme mit dem Ablauf gehabt.
Da die Abwasserrohre wohl zusammen laufen meint der Vermieter nun das ich das zahlen soll und überreichte mir die Rechnung.
Da er ja angeblich nicht schuldig sei.
ich selber habe den Schaden sowie die angebliche Ursache aber nie zu Gesicht bekommen. Auf der Rechnung steht auch keine Ursache drauf.
Ich kann also nicht sagen ob das Feuchttuch wirklich schuld gewesen ist oder etwas anderes die Rohre verstopft hat und zufällig auch ein Feuchttuch im Rohr gefunden wurde.
Jetzt ist die Frage muss ich das nun zahlen oder muss der Vermieter die Kosten selber tragen?
EDIT:
Ich habe mich mit der Firma in Verbindung gesetzt die das bearbeitet hat. Mir wurde Auskunft erteilt das bei der Bearbeitung keine Ursache festgestellt wurde. Die nette Dame am Telefon berichtete aber das auf keinen Fall EIN Feuchttuch für den Schaden aufkommen kann, da die Rohe dafür ausgelegt sind auch diese Art von Tüchern normal zu transportieren. (Ich wiederhole es war eine Dame die Tagtäglich mit sowas zu tun hat) Es wurde außerdem eine Fräse verwendet die nicht zu Einsatz kommt würde es sich um zu viel Papier handeln.
12 Antworten

Davon ausgehend, dass Du Feuchttücher ausschließlich in der Toilette runterspülst (und nicht im Waschbecken), ist es bei einer ordnungsgemäßen und intakten Abwasserinstallation nahezu unmöglich, dass "ein Feuchttuch" eine Verstopfung verursacht.
Etwas anderes wäre es, wenn irgendwo auf dem Weg zur Kanalistion eine Pumpe geschaltet ist, um einen Höhenunterschied zu überbrücken oder ein Gegengefälle zu überwinden. Diese Pumpen, auch wenn sie mit einem Schredder ausgestattet sind, geben gerne mal den Geist auf, wenn sie Hygiene-Artikel etc. zu fressen kriegen.
Richtig ist, dass fast alle Feuchtücher sich nicht zersetzen (wie WC-Papier) und auch den Kläranlagen Probleme bereiten. Deswegen sollten sie besser im Mülleimer entsorgt werden.

Die Hinweise stimmen in sofern, dass diese Feuchttücher vielfach die großen Pumpen der Kläranlagen lahmlegen und DAS ist dann richtig teuer.
Ein 100er Abflussrohr (welches zumindest nach Norm von den allermeisten Toiletten wegführt, reicht dieses Tuch anstandslos weiter.
Es sei denn, jemand haut eine ganze Packung auf einmal da rein und spült nicht (richtig). Im normalen Hausgebrauch dieser Tücher passiert zunächst mal wenig - aber wie gesagt bei der Wasseraufbereitung. Und da kommen auch die Warnhinweise her.

ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen das EIN Feuchttuch daran schuld haben könnte. Denn ich habe vielleicht mal eines aus versehen die Toilette herunter gespült normalerweise landen die bei mir ja auch im Mülleimer.

Deswegen: daran beteiligt JA, Schuld: NEIN
also würde ich auch nicht die Rechnung begleichen!
Kennen sich Installateur und Vermieter zufällig ganz gut...?

Ich muss leider davon ausgehen das die beiden sich gut kennen. Ich habe den Klempner ja nie gesehen

Ich will niemandem etwas unterstellen.
Aber diese Einsätze mit Kamera und Rohrreinigungsgeräten sind mitunter nicht billig.
Wäre denkbar, dass "jemand" versucht, diese Kosten abzuwälzen.
Wie gesagt, bei einer normalen Abwasserführung ohne Hebeanlage etc. kann ein Feuchttuch faktisch nicht die Leitung verstopfen. Das würde kein Sachverständiger so abnicken und bestätigen.
Katzenstreu, Putzlappen und co. sind da ganz andere Kandidaten.
Mit einem Feuchttuch eine Verstopfung zu verursachen, ist etwa so wahrscheinlich, wie wenn Du mit einem Schuss aus dem Luftgewehr einen Güterzug zum Entgleisen bringst.

Tatsächlich kann ein Feuchttuch, dass im Ggs. zu Toilettenpapier nicht zerfasert, Rohre verstopfen.
Als Schadensverursacher trägst du daher auch die Kosten.
G imager761

Vielen Dank für die Antwort. Die Sache ist ja das ich gar nicht weis ob das Feuchttuch überhaupt die Ursache ist ich habe ja nur die Aussage vom Vermieter. Habe es aber selber nie gesehen und auch der Klempner hat auf die Rechnung nur geschrieben das er gefräst hätte und eine Kamera genutzt hätte aber auch nicht was verantwortlich war

Wenn er tatsächlich eine Fräse eingesetzt hat, dann war es vermutlich in die Leitung eingewachsenes Wurzelwerk, was er beseitigt hat. Eine "normale" Verstopfung kann man mit einer Motorspirale beheben.
Außerdem: wenn er eine Rohrkamera eigesetzt hat:
Alle neueren Modelle können die Bilder aufzeichnen.
Das würde ich mir mal zeigen lassen!
Meine Vermutung: Nach dem Austritt aus dem Gebäude haben sich in die (ältere) Abwasserleitung Wurzeln eingefressen. Das kann durchaus passieren, vor allem bei Ton- /Steinzeugrohren.
Und DA sind evtl. dann auch die Feuchttücher dran hängen geblieben (WC-Papier etc. natürlich genauso, denn das zersetzt sich ja nicht sofort).
Somit: kann sein, dass Tücher zu sehen waren. Aber war es auch die Ursache...?

das kann natürlich sein danke ich werde mal nach den Bildern fragen. Wenn ich diese jedoch nicht erhalten kann was ist dann?

darüber wird regelmässig gestritten, bei Eigentumswohnungen auch zwischen Gemeinschhafts- und Sondereigentum. Und dann zwischen Mieter und Vermieter.
Die Hausinstallation gehört teilweise zum Sondereigentum (Wohnung) - teilweise zum Gemeinschaftseigentum, Grenze ist üblicherweise der Punkt an dem die Abflussleitung der Wohnung in den gemeinsamen Abwasserstrang übergeht. Hindernisse stecken oft genau an dem Punkt.
Wenn das Problem wie in den meisten Fällen dann im Wohnungsstrang steckt, also eindeutig nur einer Wohnung zugewiesen werden kann, dann zahlt der Wohnungseigentümer die Reparatur, evtl Folgeschäden durch Wasser aber die Gebäudeverscherung, nicht Hausrat oder Haftpflicht des Mieters / Bewohners.
Wenn es darum geht, ob der Eigentümer die Kosten an den Mieter weitergeben kann, stellt sich die Frage ob selbstverschuldet oder nicht. Bei einer Windel oder Feuchttuch, etc. ist es eindeutig verschuldet und Mieter muss zahlen. Oft sind es aber auch vereingte Querschnitte durch jahrelang entstandene Ablagerungen. Sowas ensteht durch zuwenig Wasserdurchfluss (Lange Leerstände, übertriebenes Wassersparen), aber auch durch Küchenabfälle (Tee, Fett, Speisereste). Da wird es dann schwer die Schuld eindeutig nachzuweisen. Im Zweifel also der Vermieter, der eine funktionierende Haustechnik sicherzustellen hat. Die Handwerker sollten daher nicht nur den Schaden beheben, sondern auch die Ursachen dokumentieren. Oft setzt man mittlerweile Endoskopkameras ein, bevor man mit Gerät (Spirale) reingeht in die Leitungen. Ein gefundenes Tuch ist aber sowas von eindeutig !

Die Beseitigung von Verstopfungen bezahlt der Verursacher. Ist der nicht nachweisbar zu ermitteln, der Vermieter als Auftraggeber der Beseitigung.
Dein Vermieter versucht das auf deine Kosten durchzuziehen. Wenn hier eine Fräse eingesetzt wurde, lag die Verstopfung nicht an einem oder zwei Feuchttüchern.
Bestreite also ein Verschulden und weise die Rechnung zurück.

Du meldest diesen Schaden deiner Privathaftpflichtversicherung. Diese prüft ob du überhaupt haftest (Beweislast liegt beim Vermieter) und wehrt entweder die unberechtigten Ansprüche ab oder reguliert die berechtigten.
Für den Wasserschaden am Gebäude sollte der Vermieter außerdem seine Gebäudeversicherung hinzuziehen.
.... dann stimmen also die Warnhinweise auf der Verpackung nicht? Meine Patentante glaubt aber, daß sie stimmen.
Letzte Woche fanden wir z.B. Tampoos, oder wie die Dinger sich nennen. War auch keiner aus dem Haus.