Abstand zur Straße nicht eingehalten Was tun.?

2 Antworten

Ganz schlecht. Bauausführung und Überwachung obliegen rechtlich immer dem Bauherren selbst, der wiederum dafür geeignetes Fachpersopnal beauftragen kann (Architekt, Bauleiter). Hier gehjt es daher um zwei unterschiedliche Fragenkomplexe:

1. Wer trägt die Verantwortung für den Fehler, und

2. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem Messfehler?

Ersteres ist vor allem hinsichtlich der Kostenfrage von Bedeutung, Letzteres hingegen ist entscheidend, wenn es um die Frage der Lösungsfindung geht.

Eine Antwort auf die zweite Frage kann nur in Absprache mit den zuständigen Behörden (Kulanz) und einem baurechtlich versierten Fachmann (Architekt, ggfs. unterstützt durch FA für Baurecht) erfolgen. Wenn die Behörde auf einem Rückbau besteht, bleibt nur der Klageweg mit höchst unsicheren Aussichten; da wäre es wohl besser, gleich das Geld in eine entsprechende Umplanung zu investieren. Denn wenn die fehlerhafte Ausführung tatsächlich durch einen Fehler des Bauherren respektive seiner Beauftragten verurscht wurde, liegt hier eine Verletzung von formellem und materiellem Recht vor, die nicht heilbar ist.

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