Anbau zur Straße muss man hier auch einen Abstand einhalten?

3 Antworten

Es gibt sogenannte Baufenster oder Baufluchten, die eingehalten werden müssen. Ob das bei euch der Fall ist, kann das Bauamt beantworten.

Und wie schon geschrieben wurde: GFZ (Geschossflächenzahl) und GRZ (Grundflächenzahl) dürfen nicht überschritten werden. Beide legen fest, in welchem Umfang ein Baugrundstück - abhängig von der Größe bebaut werden darf.

in berlin bspw. müssen 6 meter abstand gehalten werden,die nicht bebaut werden dürfen.

ausserdem ist die grundstücksgrösse relevant.. stichwort überbauung.

auch Bayern hat ein Baugesetz, ich würde dir raten - vor Baubeginn - Kontakt mit eurem örtlichen Bauamt aufzunehmen, denn es gibt doch einige Vorschriften:

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO/True?AspxAutoDetectCookieSupport=1

Art. 6

Abstandsflächen, Abstände

Das ist sowieso klar 😱 wir würden niemals bauen bevor wir nicht beim Bauamt waren bzw einen genehmigten Antrag haben. Termin ist ja Mitte Juni beim Bauamt.