ginkobaum und das baurecht

8 Antworten

im Bauamt der Gemeinde nachfragen. Für Bäume gibts Abstandsmaße

Hallo, abgesehen davon, daß jedes Bundesland seine eigenen Regelungen hat, ist hier allgemein folgendes zu sagen: Gemäß Nachbarrecht muss für stark wachsende Bäume wie Eichen, alle Lindenarten, Pappeln, Platanen, Rosskastanien, Rotbuchen ein Grenzabstand von 4 m eingehalten werden. Gem. Amtsgericht Neuss und Landgericht Düsseldorf 24 S 156/90 vom 7.8.90 gehört auch eine Pyramidenhainbuche zu den stark wachsenden Bäumen (Höhe 20 m). Landgericht Landshut vom 28.6.89 1 S 326/89: Der Umstand, dass ein störender Baum unter eine Baumschutzregelung fällt, führt nicht zur Abweisung der Beseitigungsklage des Nachbarn. Dessen Klage ist vielmehr stattzugeben mit der Maßgabe, dass der Eigentümer zur Beseitigung des Baumes erst verpflichtet ist, wenn die erforderliche Genehmigung nach der Baumschutzsatzung erteilt worden ist. Hier habe ich folgenden Link: http://www.bio-gaertner.de/Verschiedenes/Grenzabstand . Dein Nachbar hat Recht.

Das mit den 2 m ist schon richtig, denn ne Baumwurzel braucht mehr Platz als nen Strauch und nen Gemüsegarten

Entscheidend ist euer Ortsrecht. Informiere dich bitte bei deiner Kommunalverwaltung.

Ein Strauch und ein Gemüsegarten fallen meistens nicht unters Nachbarrecht. Bäume schon. Das kannste einfach ergooglen. Die Nachbarrechte sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.. Dein Bundesland kennen wir nicht.