Welcher Abstand muss vom Nachbarn beim Bau einer Terrassenüberdachung in Hessen eingehalten werden?

1 Antwort

Hallo, von Hessen weiß ich leider nicht, nur von NRW, weil ich gerade in der gleichen Lage bin.

Hier gilt, ist die Überdachung größer als 30 m", ist vom Bauamt eine Baugenehmigung einzuholen.

Ein Terrassendach löst Abstandflachen aus. Bei einen Dach mit 1,5 m Tiefe wären 2 Meter Anstand zur Grenze nötig, alles darüber muß 3 Meter zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Dies kann mit einer zivilrechtlichen, einfachen schriftl. Einverständnis vom Nachbarn aufgehoben werden.

Allerdings ist auch Brandschutz zu beachten, wenn das Dach bündig an die nachbarliche Hauswand gebaut werden soll.

Google mal Hessen Terrassenüberdachung Abstand Nachbarrecht oder ähnlich, da solltest Du fündig werden, ansonsten frag ganz einfach das zuständige Bauamt!

Und! Anbieter von Terrassenüberdachungen oder Wintergärten, Carpots, o.ä., scheren sich einen Dreck um solche Gesetze, da zählt nur Umsatz. Denen ist es völlig gleich, wenn alles wieder abgebaut, gar abgerissen werden muß (Rückbau). Da werden Kunden oft ganz schlecht beraten, wenn sie danach fragen. Richtig ist, das es keine Baugenehmigungspflicht für Terrassendächer in unterschrittener Größe gibt, in den meisten Bundesländern. Trotzdem muß aber die Bauordnung, Nachbarrecht und Brandschutz eingehalten werden, sonst kommt keine VS für evtl. Schäden auf.