Absolutes Halteverbot mit Uhrzeit - Parkscheibe?

10 Antworten

So, wie Du es schilderst, gibt es keinen Grund für das Knöllchen. Verwarnungen können nur zwischen 6 und 7 Uhr ausgesprochen werden. In der Verwarnung muss aber drinstehen, was Dir vorgeworfen wird. Nötigenfalls frage nach, was Du genau falsch gemacht hast und lege ggf. Widerspruch ein.

So wie du das schilderst ist das Knöllchen nicht gerechtfetigt - ergo - du kannst einen Einspruch gelten machen. Was stand denn als Tatvorwurf da drauf und die Uhrzeit wann das Knöllchen geschrieben wurde?

Du standest *nach 7 Uhr * dort....,da hätte auch die Parkscheibe nicht geholfen.....

Heißt das Zusatzschild nicht, dass das Halteverbot nur von 6-7 Uhr gilt?

Hallo tschenneck,

wenn dort wie von Dir geschildert das Zeichen 283 (absolutes Halterverbot) mit den Zusatz von 6 - 7 Uhr dran steht und Du Dich erst um 07:30 Uhr dort hin gestellt dürftest Du eigentlich kein Ticket erhalten haben. In dem Fall würde ich gegen das Verwarnungsgeld angehen.

Kann es sein, dass dort das Zusatzschild: "frei von 6 - 7 Uhr" dran steht, denn dann wäre die Zahlungsaufforderung natürlich durchaus berechtigt.

Aber wenn dort nur das Zeichen 283 mit dem Zusatz von 6 - 7 Uhr angebracht war und die Du die Zahlungsaufforderung mit angegebene Feststellungszeit 10:06 Uhr erhalten hast, würde ich dagegen wie gesagt angehen.

Ich persönlich würde der zuständigen Stelle schreiben:


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung (Ablichtung ist beigefügt) ein.

Das Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) galt laut dem Zusatzschild nur in der Zeit von 6 - 7 Uhr. Ich habe mein Fahrzeug aber erst um 07.30 Uhr, also außerhalb der Verbotszeit abgestellt.

Somit habe ich den vorgeworfenen Verstoß nicht begangen.

Mit freundlichen Grüßen
tschenneck


Aber bevor ich den Widerspruch abschicke, würde ich mich auch überzeugen, dass Du Dich nicht mit der Zeit vertan hast.

Ein Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung hat nämlich zur Folgen, dass wenn der Tatvorwurf aufrecht erhalten bleibt, dass zu den 15,00 Euro Verwarnungsgeld noch einmal 28,50 Euro Verwaltungsgebühren hinzukommen. Die Verwaltungsgebühren fallen immer nur dann weg, wenn derjenige der mit einem Verwarnungsgeld belegt wurde fristgerecht bezahlt

Eine Parkscheibe war übrigens nicht erforderlich, wenn nicht expliziert ein zusätzliches Hinweisschild eine Parkscheibe gefordert hat.

Schöne Grüße
TheGrow

das heisst, von 6-7 war absolutes halteverbot und du standst dort

Stand ich eben nicht. Aber wie soll ich das nachweisen?

@tschenneck

dafür ist es jetzt zu spät, ausser du ahst einen kassenzettel vom bäcker oder so.