Abschreibungen bei Abgemeldeten Fahrzeugen?

2 Antworten

Anlagevermögen sind Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind dauernd dem Betrieb zu dienen. Die Frage wäre also, welchen betrieblichen Zweck sie erfüllen sollen ohne Zulassung. Davon ab ergäbe es auch steuerlich wahrscheinlich keinen Sinn alte Gebrauchtfahrzeuge, die man nicht benötigt in ein Betriebsvermögen einzulegen. Einlagewert und Abschreibungsmesessungsgrundlage wäre der Teilwert (Zeitwert). Dabei wäre die Privatnutzung anhand des Bruttolistenpreises bei Erstzulassung gegenzurechnen - kann also passieren, dass im Saldo der Eigenverbrauh sogar höher ist als die Abschreibung.

Aleksius7 
Fragesteller
 20.09.2020, 10:10

Die Frage war ob das Grundsätzlich geht oder ist die Abschreibung an die Anmeldung angekoppelt. Das eine Fahrzeug ist etwa 10000€ wert und das andere etwa 1500€. Ich will mir noch einen Wohnmobil anschaffen zwischen 30000-40000€ wert.

So weil ich die beiden erste Fahrzeuge nicht sooooo leicht für das Geld verkauft bekomme oder unter hohem Kapitaleinsatz und ich sowieso ab Januar 2021 eine Autovermietung gründen möchte , war meine Überlegung weil die noch knapp 2 Jahren TÜV haben es durch die Bücher laufen zu lassen und abzuschreiben. Damit die Fahrzeuge keine Kosten in Versicherung und steuern verursachen wollte ich sie dann abmelden oder zumindest 1 davon, weil ich ja ein Fahrzeug brauche.

Also lautet meine Frage wieder ist ein Fahrzeug wo ca. 10000€ wert ist und u.U. Im nächsten Jahr nicht mehr Fahrbereit und abgemeldet werden muss immernoch auch abgemeldet Abschreibungsfähig oder ist die AfA an eine Anmeldung des Fahrzeuges angekoppelt?

Weil ob ein Fahrzeug steht oder bewegt wird einfach nur durch Bj. Alterung verliert das Fahrzeug an Wert den man auch steuerlich irgendwo kompenzieren müsste. Ich bin ein Leihe das wegen stelle ich die Frage ob es ginge damit ich Entscheidungen treffen kann.

Danke

Steuerbaer  20.09.2020, 10:40
@Aleksius7

Es gibt keine Richtlinie, die ausdrücklich vorschreibt, dass ein Fahrzeug angemeldet sein muss, damit es als Betriebsvermögen behandelt werden kann. Die Behandlung als Betriebsvermögen setzt allerdings voraus, dass das Wirtschaftsgut in irgend einer Form betrieblich genutzt wird, ob dabei allein das Vorhaben ausreicht, es künftig in Form einer Autovermietung zu nutzen, ist zumindest fraglich. Ein Wirtschaftsgut dass überhaupt nicht/ nicht betrieblich genutzt wird, ist streng genommen kein Betriebsvermögen. Die Wertminderung ist dem (steuerlich unbeachtlichem) Privatvermögen zuzurechnen.

Ich habe auch die aktuelle Kostellation nicht ganz kapiert. Du schreibst, dass du eine Autovermietung noch gründen möchtest, die Fahrzeuge aber jetzt betrieblich behandeln möchtest. Da stellt sich die Frage, welchen Betrieb du momentan hast? Davon abgesehen, was spräche dagegen, die Fahrzeuge erst in das Betriebsvermögen einzulegen, wenn du wirklich mit der Autovermietung startest. Je nachdem, wann die Fahrzeuge ursprünglich angeschafft wurden, ist die vom Finanzamt akzeptierte Restnutzungsdauer relativ kurz, so dass die Fahrzeuge schnell komplett abgeschrieben sein dürften.

Aleksius7 
Fragesteller
 20.09.2020, 11:15
@Steuerbaer

Danke erstmal für deine Mühe.

Also die Vermietungsfirma wird erst im Januar 21 gegründet und die Fahrzeuge dann als Anlagevermögen aus jetztigen Privatvermögen in die Firma reingenommen.Die Fahrzeuge sind vor 3-4 Jahren angeschaft.Das Wohnmobil fliest dann nach dem Kauf direkt in das Anlagevermögen . Die Frage ist schlicht und einfach ob ich das Fahrzeug Wo sich die Reparatur wirtschaftlich nicht mehr lohnt (aber immernoch fahrbereit)in das Betriebsvermögen rein nehmen kann und wenn das Fahrzeug evtl. nicht mehr fahrbereit sein wird muss ich es abmelden . Wenn ich es abgemeldet habe muss ich es dann auch aus dem Betriebsvermögen rausnehmen ?

Warum so eine meist teure Variante, das kann Dein Berater nicht vorgeschlagen haben, fürchte auch ich.

Zumal die Dinger ja auch unter Verschluss gehalten werden müssen (öffentlich nicht zugängig sein dürfen).

Gute Geschäfte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung