Mitführpflicht von Warnweste und Handscheinwerfer bei Linienbussen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

nein, für gewerbliche Unternehmen gelten strengere Richtlinien der Berufsgenossenschaft.

Bei Bussen ist das die 

(Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung) § 31 VBG D 29

Einen Handscheinwerfer muß er tatsächlich nicht mitführen :-)

Denn die StvZO meint mit windsicherer Handlampe  eine Warnblinkleuchte 

Also einfach so ein rotes oder gelbes Blink- oder Dauerleuchtgerät, wie man es auch als Baustellenabsicherung nachts kennt?

  1. Es würde mich wundern, wenn es für die Warnwesten-Pflicht, die für nahezu jedes Kfz in Deutschland gilt , eine Ausnahme für den Linienverkehr gäbe - StVZO § 53a benennt als Ausnahmen Krankenfahrstühle, Krafträder und einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, Linienbusse aber nicht. (Alle Linienbusse aller Firmen, für die ich bisher gefahren bin, sind spätestens seit 2014 damit ausgerüstet - zumindest einer der Chefs hat jeden Euro eingespart, der nicht unbedingt nötig war, der hätte bestimmt darauf verzichtet, wenn es erlaubt gewesen wäre - und bei dem Fahrzeugpark dieser Firma wären das einige Euro an Ersparnis gewesen ...)
  2. In allen Linienbussen, die ich bisher gefahren bin, gab es eine kombinierte Hand- und Warnleuchte, z. B. wie im beigefügten Bild - das genügt den Vorschriften. Ein getrennter Handscheinwerfer ist nicht nötig., und den habe ich bisher auch noch in keinem Bus gesehen. (Auch keinem Reisebus - allerdings habe ich bisher nur wenige Reisbusse näher untersucht.)
 - (Auto und Motorrad, Bus, Verkehrsrecht)