Abschleppdienst beschädigt Auto beim abschleppen und zahlt nicht, welcher Anwalt?

4 Antworten

Es handelt sich um einen Frachtschaden, für den die §§ 429 ff. HGB einige Besonderheiten vorsehen. Besonders zu berücksichtigen ist dabei § 438 HGB ( Schadenanzeigefristen ). Zunächst ist der Schaden sofort bei Ablieferung anzuzeigen, bei versteckten Mängeln binnen einer Woche schriftlich. Es gilt das Datum der Absendung. Die Fracht- bzw. sog. Hakenlastversicherungen berufen sich zumeist erfolgreich auf die Versäumung dieser Fristen. 

Außerdem dürfte bezüglich der Schäden eine Beweislastumkehr gelten. Da Du bestätigt hast, das der PKW schadenfrei abgeliefert worden wäre, musst Du beweisen, dass der Schaden bei diesem speziellen Abschleppvorgang entstanden ist.

Rechtsanwaltskosten werden i.ü. selbst dann nicht erstattet, wenn der Frachtführer bzw. seine Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzt. Die §§ 429, 430 HGB sind spezialgesetzliche Regelungen, die den allgemeinen Schadensersatzregelungen der §§ 823 ff., 249 ff. BGB vorgehen und Anwaltskosten sind dort eben nicht berücksichtigt.

Die Werkstatt wird den Empfang des Wagens quittiert haben.
Als Anwalt würde ich dir einen für Verkehrsrecht Empfehlen.

Oh und übrigens, habe ich auch ein Foto von meinem Auto, als es auf dem Abschleppwagen stand. Man kann darauf erkennen, dass der Sitz normal ist.