Schaden mit abgemeldetem Fahrzeug auf Privatgrundstück

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Man kann sein Auto reparieren lassen wo man will & darf es sogar selber machen wenn man es sich zutraut.. an meinem alten Mondeo ließ ich auch manche Sachen privat von einem Kumpel machen, der Kfz'ler lernte & den Mondeo nutzte um dran zu üben ... da war nie was & ich denke auch nicht dass es da Ärger gegeben hätte.

Das mit diesem Unfall ist natürlich blöd.. wie ist das mit dieser Werkstatt, ist das eine private Garage in der hobbymäßig Autos repariert werden (ich lese Opelclub)? Oder ist das eine sogenannte Mietwerkstatt wo man eine Hebebühne udn Werkzeug mieten kann um seine Autos selbst zu reparieren damit man es nicht daheim machen muss? Das wäre vllt. wichtig zu wissen!

Vllt. solltest du das mal einer Rechtsberatungsstelle aufzeigen oder einfach neutral die Polizei um Rat fragen (kannst ja auch anonym machen) bzw. einen Anwalt fragen oder 'nen Versicherungsfachmann.. oder einen Autohändler?! -----------> Fachleute können vllt. aus eigener Erfahrung oder ihrem Fachwissen was herleiten das dir hilft!!

Wieso sollte dich der Typ anzeigen, weil du deinen Cousin bezahlt hast? Das muss dein Cousin doch nicht mal offenlegen, ist doch seine private Sache!

Alles Gute aber!

Bin selbst Versicherungstante.. nur wenn keine Versicherung da ist.. kann auch keine haften. Es ist so ne Hobbywerkstatt..

@niba91

Ich meinte, vllt. kann ein Versicherungsagent dir einen Tipp geben WAS machbar wäre :)

Ich denke dass der Unfallverursacher durchaus mit dem Privatvermögen haftbar gemacht werden kann das aber muss man erstmal erreichen..

Hobbywerkstatt -------> also so 'ne Garage auf einem Privatgrundstück wo man in der Freizeit freundschaftlich & unter sich bleibend (also nur Mitglieder von diesem Opelclub) an Autos schraubt? Oder eine eingetragene Mietwerkstatt die für jedermann zugänglich ist?

@rotesand

Keine eingetragene. Nur unter sich.

@niba91

Dann sollte er privat haften.. Schwarzarbeit kann man nicht pauschal sagen -------> es kommt drauf an was an deinem Auto dort gemacht wurde. Bestimmte Dinge dürfen nur ausgebildete Kfz-Meister verrichten (wenn dein Cousin Meister ist, relativiert sich das).

@rotesand

Kupplung und nein, nur inaktiver Geselle.

@niba91

Okay.. Kupplung weiß ich nicht - mir sind eher sicherheitsrelevante Teile wie die Bremsen bekannt..

@rotesand

Bekommst fuer deine Antwort auf jedenfall später den Stern. Vielen Dank. Hast mir gut weitergeholfen =)

@niba91

Vielen lieben Dank :)

Das freut mich sehr! Wünsche dir noch alles Gute!

Hallo!

  • Hier geht es um zwei Dinge, die nicht verknüpft werden können.
  • Du kannst dein Auto reparieren lassen, wo du willst.
  • Jemand fährt dir mit einem (nichtangemeldeten) Fahrzeug in dein Fahrzeug und beschädigt es. Nach dem Verursacherprinzip hat er für den Schaden aufzukommen. Nachdem das Fahrzeug nicht angemeldet war und es auf einem Privatgrundstück passsiert ist, wirst du ihn anzeigen müssen, wenn es zu keiner gütigen Einigung zw. euch kommt.
  • Der Gegner kann dich auch nicht erpressen, da es vollkommen belanglos ist, aus welchem Anlass dein Fahrzeug auf diesem Privatgrundstück war. Und ob du jemanden irgend etwas bezahlt hast oder nicht, enthebt den Gegner nicht seiner Pflicht, den Schaden wieder gut zu machen.

Ich würde einmal sagen, sehe das gelassen. Der Gegner hat keine Chance, dir damit zu drohen. Stelle ihn vor die Wahl: Behebung des Schadens oder Anzeige!

Er will dich nur abbluffen. Gehe garnicht darauf ein, zeige ihn an, wenn er sich weigert. Du willst deinen Schaden ersetzt haben ... und das hat alles mit den anderen Umständen nichts zu tun. Er kann da auch so gut wie nichts machen, da er keine konkreten Beweise hat.

Also nicht einschüchtern lassen!

LG Bernd

Wenn er nix angemeldet hatt und nimmt für geleistete Arbeit Geld dann ist dass Schwarzarbeit. Will er Geld dafür oder ist dass auf freiwilliger Basis

Ich habe ihm Geld gegeben. Verlangt hat er nur das Ersatzteil.

Bleibt dir wohl nichts anderes übrig als ihn zu verklagen. Zusätzlich kannst Du natürlich einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung stellen. Das Ged das Du deinem Cousin gegeben hast kann ja auch für was Anderes gewesen sein, Ersatzteile z.b. oder für den Ausgleich der Mietkosten für die Werkstatt. Das muß er erst mal beweisen das das Schwarzgeld war. Außerdem steht er doch auf der schlechteren Seite. Das würde ich ihm mal unvermittelt klar machen.

Ja ich denke du hast Recht.

Kein Versicherungsschutz befreit nicht von der Schadenersatzpflicht.

Zeige ihm mal den §823 BGB

Um eine Anzeige komme ich anscheinend nicht rum.. Der Gute weigert sich.