Werkstatt macht mein Auto Kaputt - ich soll zahlen?
Ich fahre mit dem Auto in die Werkstatt und lasse die Klimaanlage warten. Diese füllen Kühlflüssigkeit auf und wollen diese testen. Dabei gibt es einen Knall und ein Schlauch ist gerissen. Diesen zu ersetzen und Montage würde bei dem Peugot 206cc Cabrio mehrere Hundert Euro kosten. Unter Schock wurde eingewilligt, für den verursachten Schaden, die ausgelaufene Kühlflüssigkeit zu bezahlen. Zurück mit 40 Euro weniger und einer kaputten Klimaanlage. Jetzt verstehe ich es erst so langsam - wie naiv ich war, für diesen entstandenen Schaden muss ich doch garnicht selbst haften sondern die Werkstatt? Wie gehe ich hier weiter vor, ist es am einfachsten einen Anwalt dafür aufzusuchen? Ähnliche Erfahrungsberichte würden mir helfen. Unterschrieben wurde nichts.
3 Antworten
ich hatte schon ähnliche fälle in der werkstatt. der Schaden wurde nicht durch die Werkstatt verursacht sondern war meiner meinung nach vorher schon durch eine Vorschädigung des Schlauches infolge Scheuerstellen oder ander Ursachen gegeben.
Die sachverständigen haben einheitlich genauso geurteilt und da Du den Auftrag zur prüfung der Klimaanlage gegeben hast ist der schden letzlich dadurch entstanden.. Der einzige Vorwurf den man der Werkstatt eventuell machen könnte ist das die Druckprüfung mittels Kältemittel und nicht mit durch Stickstoff gemacht wurde was eigendlich Üblich ist . Joachim
Sorry wurde unterbrochen , der prüfdruck einer klimaanlage liegt bei 15 Bar stickstoffdruck , der Befülldruck jedoch nur bei ca 5 Bar abhängig von der Aussentemperatur auch höher.
Wenn also bei einer Druckprüfung die gesetzlich im Bereich der Fachgerechten Handhabung mit Klimaanlagen vorgeschrieben ist Folglich wie bei Dir passiert der Schlauch platzt so ist das ein Ergebnis einer beauftragten Prüfung für die der Werkstattihnaber nicht haftbar gemacht werden kann sondern der Fahrzeughalter aufkommen muß.
Die Werkstatt kann nur dann haftbar gemacht werden wenn der Nachweis erbracht werden kann das diese nicht fach und oder Sachgerecht durchgeführt wurde und aus deren Folgen ein schaden entstanden ist.,. dies liegt hier offensichtlich nicht vor , du kannst dir als den weg zum Anwalt und das Geld sparen der nach kopstenpflichtiger Recherche zum gleichen Ergebniss kommen wird.
Das ist leider so und daran ist auch nicht viel zu rütteln.. da hätten werkstätten viel zu zahlen wenn dem anderst währe. einen schaden festzustelklen und den dann der Werkstatt unterzujubeln ist nicht gerade die feine Art.. allerdings die Druckprüfung mit kältemittel zu machen ist auch grenzwertig aber auch gängige Vorgehensweise weil Kaum einer die Stickstoffkosten tragen will.. Maximal die Kältemittelkosten könnte man eventuell erstreiten aber wegen 40 euro einen rechtsstreit zu beginnen der unter umständen mit Sachverständigen schnell mal einen tausender kostet ist auch nicht gerade sinnvoll.. Ich arbeite seit etwas dreissig jahren mit Fahrzeugklimaanlagen und habe auch die entsperchenden Befähigungen / Nachweise dafür die von der BG vorgeschrieben sind.. Joachim
Es gibt für Dich nichts anderes als einen Anwalt aufzusuchen: Es gibt in der BRD spezielle Rechtsanwälte für solche Schäden. Mach Dich schlau und schau im Internet, wo evtl. bei Dir oder in der Nähe einen solchen Anwalt zu haben ist. So wie das sehe muss die Werkstatt alles: inkl. Anwaltskosten übernehmen, denn die Werkstatt muss nicht nur die Kühlflüssigkeit ersetzten sondern alles was durch ihre Reparatur defekt geworden ist. Gruss tschapa
fachlich im bezug auf Klimaanlagen nicht richtig siehe text / erklärung oben.. Joachim
Ruf die Schiedsstelle für das KFZ.Handwerk in Deiner Stadt an, das erspart Dir vielleicht unnötige Kosten. Erst wenn Du da nicht weiter kommst, nimm einen Anwalt. Hoffe Du hast den defekten Schlauch noch.