Absage trotz unterdchriebenem Ausbildungsvertrag?

4 Antworten

wenn Du einen unterschriebenen ausbildungsvertrag hast, kann dein Chef dich mit 14 frist in der Probezeit kündigen

hast du KEINEN unterschriebenen ausbildungsvertrag, kann der natürlich von seinem mündlichen Angebot zurücktreten

selbst wenn du einen windigen anwalt findest, der aus dem mündlichen Vertrag ein gültigen Vertrag macht, wirst du an ersten Tag die kündigung bekommen... macht sich nicht gut im Lebenslauf!

14 first? Danke für die antwort

@ZillyTheAlqash

14 Tagen Kündigungsfrist... aber was bringt dir das???

ausser einem halben Monats gehalt

mit 14 frist in der Probezeit kündigen

Bei Ausbildungsverhaeltnissen gibt es waehrend der Probezeit keine Kuendigungsfrist.

@DerCaveman

Stimmt, du hast recht! Gesetzlich gibt es die in der Probezeit wirklich nicht - bei uns würde das von der Innung beschlossen... aber das ist ja nur lokal gültig!

danke für die Korrektur !

Im Gegensatz zu einem Arbeitsverhaeltnis ist bei einem Ausbildungsverhaeltnis eine Probezeit gesetzlich vorgeschrieben. Bis zum Ablauf dieser Probezeit von mindestens 1 Monat und hoechstens 4 Monaten kann das Ausbildungsverhaeltnis - auch wieder anders als ein Arbeitsverhaeltnis - jederzeit fristlos gekuendigt werden.

Ergänzend zu dem, was @DerCaveman schon geschrieben hat ...

In der Absage, die nur per Mail kam,

Die wäre dann aber nicht gültig. ;-)

Aber ob das was bringt? Vielleicht trotzdem darauf bestehen, dass die Kündigung ordnungsgemäß übersandt wird. Nicht, dass da jemand doch noch auf die Idee kommt, dass Du ja einen gültigen (weil nicht ordnungsgemäß gekündigten) Ausbildungsvertrag hast.

Nein darf sie nicht

Du kannst sie anzeigen und mit dir einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Du kannst nach Kohle als Schadenersatz verlangen

Lg

Hast du diesbezüglich irgendwelche Rechtlichen Paragraphen um deine Aussage zu untermauern? Danke und Grüße

@ZillyTheAlqash

Brauch ich ja nicht. Ihr habt den Vertrag ja schriftlich abgeschlossen stimmt das ? Die können dein Vertrag nicht grundlos auflösen. Und wenn die das machen, haben die mit Konsequenzen zu rechnen. Die Verträge werden ja nicht umsonst gemacht.

Ausgenommen du hast einen Aufhebungsvertrag unterschrieben

@ustamelak

Meines Wissens nach ist lediglich ein Arbeitsverhältnis eingegangen wurden. In der Absage, die nur per Mail kam, stand auch nur,dass es nicht an meinen Qualitäten scheitert, sondern lediglich die Kapazitäten nicht ausreichen und es mich zufällig getroffen habe..

@ustamelak

probezeit!

der Chef muss gar nix- der zahlt im worst case die zwei Wochen Gehalt und das war‘s

da würde ich keine Sekunde Lebensenergie mehr investieren

@ZillyTheAlqash

Das ist gein Grund um zu kündigen. Aber die Probezeit hab ich vergessen und es könnte eine Frist von 2 Wochen oder so geben. Troztdem würde ich mich verarscht fühlen, bestimmt haben die Helden einen anderen gefunden !

@Vampire321

Ja hab ich gerade erwähnt. Aber trotzdem sollte der Chef als Wiedergutmachung etwas geben. In so einer Scheissituation würde sein blödes Geschenk zwar nichts mehr wiedergutmachen, da seine Träume zerstört wurden. Aber da müssen sie sich was sinvolles ausdenken ! Dene würde ich in den Hintern treten diese Eierköpfe da

@ustamelak

In der Probezeit muss kein Grund angegeben werden. Natürlich ist das ne miese Nummer, aber wie schon gesagt, sch*** auf die 14 Tage, sonst stehen DIESE 2 Wochen demnächst in deinem Lebenslauf- und darauf würde ich an deiner Stelle verzichten

@Vampire321

Hey aber Moment mal. Das heißt ja Probezeit und er war ja nicht mal in der Probezeit, weil er nicht mal mit der Ausbildung begonnen hat ! Da könnte man sich schon von einem Rechtsanwalt beraten lassen ! Also ich persönlich würde es machen. Da könnte was gutes rausspringen

@ustamelak

Quatsch

wss soll denn da raus springen?

der Anwalt schreibt nen Brief, der Chef sagt ‚ok, dann fang halt am 1.8 (oder 1.9) an‘

du gehst morgens dahin, der Ausbilder steht in der Tür, sagt freundlich ‚guten morgen‘ und drückt dir die Kündigung in die Hand.

anschliessend schickt er dich nach Hause und gibt dir den Scheck für die zwei Wochen Kündigungsfrist gleich mit...

das lohnt sich echt :(

@Vampire321

Das könnte der Chef theoretisch machen, damit würde er offiziel beweisen das er ein A.loch ist.

Aber die Ausbildung ist gegessen. Ich denke der Rechtsanwalt ist schlau genug damit zu rechnen. Der würde zumindest dafür sorgen, das der Azubi etwas von dem Betrieb kriegt. Also ich würde auf jeden Fall zu einem Anwalt !

@ustamelak

Du verstehst es nicht:

der Anwalt kann einen Handstand machen und mit den Beinen A-Loch in die Luft schreiben... außer einem warmen Applaus bekommt der nicht!

das Gesetz besagt: ein unterschriebener ausbildungsvertrag berechtigt den Azubi seine Ausbildung am eingetragenen Datum zu beginnen.

aber in den ersten sechs Monaten haben beide Seiten ein sonderkündigungsrecht ohne Angabe von gründen mit einer Frist von 14 Tagen .... auch das ist Gesetz!

und wenn der Azubi von SEINEM Recht Gebrauch macht, die Ausbildung anzutreten, wird der Arbeitgeber von SEINEM Recht Gebrauch machen und am 1. Tag kündigen!

mehr gibt’s da nicht!

das das moralisch total verwerflich ist, ist klar... aber hier geht’s nicht um Moral, sondern das recht

@Vampire321

Die Frage bleibt: Wurde er überhaupt innerhalb von 14 Tagen gekündigt ?

Ich weiß genau das es hier nur um das schrifliche geht, menschlich läuft hier nix.

Ich habe vorhin gemeint, der Azubi wurde ja schon gekündigt, daher ist die Sache erledigt, ich denke nicht das er dann zurück in die Firma übermittelt wird. Die Sache ist gelaufen.

Und das mit 14 Tage Frist war mir bisher nicht bekannt, wenn das Gesetz ist, dann sche. auf so ein Gesetz. Die Azubis sind doch keine Waren. Hab sowas zum ersten Mal in meinem Leben mitgekriegt, das einer gekündigt wird, ohne anzufangen.

@ustamelak

ich habe dir eine falsche Info gegeben, in der Probezeit eines ausbildungsvertrag gibt es keine kündigungsfrist!

sorry dafür und nochmal dank @ caveman

Wegen was anzeigen und wofuer Schadensersatz? Ein Ausbildungsverhaeltnis kann bis zum Ablauf der hierbei gesetzlich vorgeschriebenen Probezeit jederzeit ganz einfach fristlos gekuendigt werden (BBiG § 22 Abs. 1).

@DerCaveman

Wie gesagt, die Ausbildung hat doch nicht einmal angefangen ! Um in der Probezeit, jemanden zu kündigen muss man ihm ja die Gelegenheit für eine Probearbeit überhaupt geben

@ustamelak

kannst, oder willst du es nicht verstehen??

caveman war so aufmerksam und hat mich auf meinen denk-Fehler aufmerksam gemacht: es gibt gesetzlich keine kündigungsfrist in der Probezeit der Ausbildung

also antritt am 1.8 und Kündigung am 1.8.... was bringt das??? Nix!

lohn für einen Tag!

@ustamelak

Spielt doch keine Rolle. Die Kuendigung kann - sofern dies vertraglich nicht ausdruecklich ausgeschlossen wurde - auch schon vor Beginn des Ausbildungsverhaeltnisses ausgesprochen werden.

Aber selbst wenn eine Kuendigung vor Beginn des Ausbildungsverhaeltnisses vertraglich ausgeschlossen wurde, macht das in der Praxis keinen Unterschied. Die vor Beginn des Ausbildungsverhaeltnisses zugegangene Kuendigung waere dann so zu werten, als sei sie am ersten Tag des Ausbildungsverhaeltnisses zugegangen. Da das Ausbildungsverhaeltnis beim Zugang der Kuendigung aber sofort endet (der Zugang also keine Frist ausloest), endet es quasi im gleichen Moment, in dem es beginnt und kann somit auch nicht mehr angetreten werden.

@Vampire321

Der Azubi würde ja ab diesem Zeitpunkt sowieso nicht mehr dahin gehen. Auch wenn sie ihn wieder zurückwollen.

@DerCaveman

Man sollte die Gesetze so einstellen, das die Azubis/Mitarbeiter nicht wie Waren oder Sklaven behandelt werden.

@ustamelak

Ich weiß ehrlich gesagt nicht wovon du jetzt redest?

der Azubi würde gern, der Betrieb will nicht... und hinterher will der Azubi nicht aber der Betrieb?

ich geh ins Bett ... das wird mir zu wild

@Vampire321

Nein er hat doch schon einen Korb bekommen. Selbst wenn die Firma ihn ab heute zurückgerufen hätte, würde der Azubi nicht mehr dahin gehen. Wenn man einen Kündigungsfrist von 14 Tagen hat, ist ja schön. Der Azubi investiert seine ganze Zeit und Hoffnung, übersteht die Tests und das Gespräch. Reißt sich den Arsch auf, unterschreibt den Vertrag und auf einmal haben die sich umentschieden. Das geht so nicht Alter, da würde ich durchdrehen wie noch was ! Die Kündigungsfrist ist so gut erstellt worden. Der arme Azubi freut sich und finanziert sich ein Auto oder sowas und dann wollen die nicht mehr. Was für ein tolles Leben haben die denn Alter

@ustamelak

Gilt doch fuer beide Seiten. Auch der Auszubildende kann bereits vor Beginn des Ausbildungsverhaeltnisses fristlos kuendigen. So zum Beispiel auch, wenn er einen ihm besser erscheinenden Ausbildungsplatz angenommen hat und den anderen somit nicht mehr antreten kann/will. Dann ist der Ausbildungsbetrieb der Bloede weil er den bereits vergebenen Ausbildungsplatz i.d.R. nicht mehr neu besetzen kann (und erst recht stehen andere Bewerber bloed da, denen abgesagt wurde weil der Platz ja bereits vergeben war).

Wir brauchen hier aber nicht ueber Vor- und Nachteile der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu diskutieren. Schliesslich steht in der Frage nicht "Was waere, wenn ... " sondern ob der Ausbildungsbetrieb das so einfach darf. Es zaehlt also nur die tatsaechliche Gesetzeslage und nach der darf er das.

@ustamelak

Nochmal: ja, es ist verwerflich

nein, es gibt KEINE 14 -kündigungsfrist

-die allerdings auch nichts großartig ändern würde, außer das der Arbeitgeber sich die zwei Wochen Gehalt spart!

viel schlimmer fände ich es, wenn ein Azubi anderen Firmen -die ihm auch eine Ausbildung angeboten hätten - wegen DIESER Firma abgesagt hätte!

aber das war ja nicht die Ursprungs frage:

was kann er tun?

nix! Andere Lehrstelle suchen !

@DerCaveman

Ja die Azubis sind ja aber im Vergleich zu den Chefs viel schwächer.Die finden vielleicht alle 2 Jahre einmal einen Job. Während die Chefs sich 50 Leute raussuchen und einstellen wen sie wollen. Die können ja jederzeit einen anderen holen. Deswegen würde ich die beiden Parteien nicht vergleichen.

@Vampire321

Entspann dich doch mal Alter was geht denn mit dir ab

@ustamelak

Gut, kommen wir wieder auf meine Kritik zu deiner Antwort zurueck und ersparen wir uns an dieser Stelle voellig uebeerfluessige Diskussionen ueber Sinn, Unsinn und Gerechtigkeit der bestehenden gesetzlichen Regelungen:

  1. Ja, der Ausbildungsbetrieb darf das.
  2. Nein, einen Grund fuer eine Strafanzeige gibt es hier nicht.
  3. Nein, ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.

Das war's dann fuer mich zu diesem Thema.

@DerCaveman

Regt euch doch mal ab Leute, wir unterhalten uns ja nur.