Darf ein Ausbildungsbetrieb mich Absagen obwohl ich unterschrieben habe ( vor ausbildungsbeginn)?

5 Antworten

Anders als bei einem Arbeitsverhaeltnis ist bei einem Ausbildungsverhaeltnis zwingend eine Probezeit vorgeschrieben. Bis zum Ablauf dieser Probezeit gibt es bei einem Ausbildungsverhaeltnis - auch wieder anders als bei einem Arbeitsverhaeltnis - keine Kuendigungsfrist. Das bedeutet, dass ein Ausbildungsverhaeltnis bis zum Ablauf der Probezeit jederzeit von beiden Seiten voellig problemlos fristlos gekuendigt werden kann.

Also ja, der Ausbildungsbetrieb kann das Ausbildungsverhaeltnis bereits vor dessen Beginn fristlos kuendigen.

Jein, es kommt auf Deinen Vertrag an.

Wenn in Deinem Vertrag die Klausel steht: "eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen" dann kann weder der Arbeitgeber noch Du vor dem Arbeitsbeginn kündigen.

Falls Du nicht vorab gekündigt werden kannst, müsste man Dir am ersten Arbeitstag kündigen. In der Probezeit ist eine fristlose Kündigung beiderseits möglich.

Warum sollte der Betrieb das allerdings tun? Man hat Dich als Azubi für das kommende Jahr ausgesucht, Gespräche geführt und einen Vertrag geschlossen, den man auch an die Kammer geschickt hat. Bei der Berufsschule wirst Du auch angemeldet.

Diese ganze Arbeit wäre umsonst gewesen, wenn man Dich jetzt plötzlich doch nicht haben wollte. Und falls die Firma ausbilden möchte, müsste sie das Ganze ja noch einmal mit einem neuen Azubi machen.

DerCaveman  04.01.2018, 11:50
Wenn in Deinem Vertrag die Klausel steht: "eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen" dann kann weder der Arbeitgeber noch Du vor dem Arbeitsbeginn kündigen.


Eine solche Klausel waere aber in einem Ausbildungsvertrag voellig sinnlos und wuerde auch nichts bewirken. Die vor Beginn des Ausbildungsverhaeltnisses ausgesprochene Kuendigung wuerde dann eben erst zum 1. Tag des Ausbildungsverhaeltnisses wirken. Bei einer fristlosen Kuendigung macht es aber gar keinen Unterschied, ob nun schon vor Beginn oder erst am ersten Tag gekuendigt wird.

Norman2016  04.01.2018, 11:54
@DerCaveman

Wäre diese Klausel sinnlos, gäbe es sie auch in anderen Arbeitsverträgen nicht.

Nahezu jedes Arbeitsverhältnis beginnt mit einer Probezeit, daher könnte auch jeder "normale" Arbeitgeber / Arbeitnehmer am ersten Tag kündigen.

Nunja so wie ich das sehe hast du mit deiner Unterschrift einen dir gestellten Vertrag unterzeichnet. Der ist denke ich in der Regel bindend ...somit ist die "Auflösung" theoretisch mit einer Entlassung gleichzusetzen und das geht ohne weiteres nicht..es muss ja einen bestimmten rechtlichen grund dafür geben

krazyki  04.01.2018, 01:28

das gilt natürlich nur wenn beide (Firma und du ) unterschrieben habt

glaubeesnicht  04.01.2018, 01:29

Kommt darauf an, ob die Firma auch schon unterschrieben hat.

thomas3168 
Fragesteller
 04.01.2018, 01:32

Ja die Firma hat unterschrieben

DerCaveman  04.01.2018, 01:38

Doch, das geht bei einem Ausbildungsverhaeltnis bis zum Ablauf der Probezeit voellig einfach und problemlos.

Ist der Vertrag beidseitig unterschrieben worden, dann sollte dir der Paragraph Kündigung in deinem Arbeitsvertrag bei der Beantwortung weiterhelfen.

DerCaveman  04.01.2018, 01:37

Es reicht voellig, wenn man die gesetzlichen Bestimmungen dazu kennt. Diese finden sich im Paragraf 22 des Berufsbildungsgesetzes, Abs. 1: "Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden."

Solange die Firma nicht unterschrieben hat, kann sie dir absagen.