140 std.vertrag aber komme nur auf 100 std.

3 Antworten

Wenn im Arbeitsvertrag 140 Stunden/Monat vereinbart sind, ist der AN verpflichtet diese Stunden zu leisten und der AG muss dem AN auch so viele Stunden Arbeit geben.

Tut der AG das nicht obwohl der AN seine Arbeitskraft angeboten hat, befindet er sich nach § 615 BGB in Annahmeverzug. Er muss den AN dann so bezahlen als hätte er gearbeitet. Es können dadurch keine Minusstunden entstehen und die Zeit muss auch nicht nachgearbeitet werden.

Soweit zur rechtlichen Seite. Wie lange arbeitest Du denn schon dort? Du kannst den AG auf Dein Recht hinweisen und, sollte er Dich nicht korrekt bezahlen, auch beim Arbeitsgericht verklagen.

Ob Du das tun willst ist Deine Entscheidung. Die kann Dir niemand abnehmen. Wenn es einen Betriebsrat gibt, solltest Du diesen mal auf die Problematik ansprechen.

Ich würde das Personalbüro darauf hinweisen, dass Du einen 140-Stunden-Vertrag hast, den Du auch gerne erfüllen würdest.

Gleichzeitig würde ich lieber nach einem anderen Arbeitsplatz Ausschau halten, bei dem Du fair behandelt wirst.

Ein Vertrag, bei dem nur die tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt werden, ist in meinen Augen auch eher ungewöhnlich. Normalerweise sollte man bei einem Vollzeit-Vertrag auch ein festes Gehalt oder einen festen Lohn haben...

wie groß ist die firma? gibts einen betreibsrat? dort kannst du erst mal rat einholen, ohne dass es an die große glocke/tagesordnung gelangt.