Abmahnung vom Chef wegen "Lästern"

9 Antworten

Wenn man nachplappert, was andere gesagt haben, auch wenn man genau dieser Ansicht ist, bleibt es an dem hängen, der es zuletzt gesagt hat. In diesem Fall hat es dich erwischt.

Sei in Zukunft vorsichtig, und denke dir dein Teil, es gibt fürchterliche Vorgesetzte, mit denen man zurecht kommen muss, über die man in Gedanken herziehen kann, aber eben nicht in der Konfrontation oder mit Kollegen.

Das wird dem Chef zugetragen und du hast jetzt die Quittung.

An deiner Stelle würde ich mir einen neuen Job suchen, die Verhältnisse scheinen zerrüttet und du kriegst keinen Fuß mehr auf den Boden dort.

Hallo MichaelK25

Ist doch alles Käse hier!!!

Du schreibst eine Gegendarstellung zur Abmahnung, so nach dem Motto, ich habs nicht getan, usw. Diese gibst du deinem Chef, lässt dir auf einem Durchschlag den Empfang quittieren,und der Chef muss diese Gegendarstellung in die Personalakte legen. Kommt es innerhalb von 3 Jahren zu einer Kü-Schutzklage nach Kündigung aus diesem Grund, wird sich das Arb-gericht erstmal mit der Abmahnung beschäftigen.

MfG Strabahner

Unterhalte Dich mit Deinen Chef persönlich.

in der probezeit eher vorsichtig sein

das müssten sie dir erstmal beweisen, also wenn sie ne unterschrift von dir wollen, das du die abmahnung entgegennimmst, dann unterschreibe nichts. das können die nicht einfach so machen.

Da wird eine Verdachts-Kündigung bzw. Abmahnung auf Verdacht ausgesprochen. Das ist erst einmal soweit OK. Ein Arb-Gericht wird sich damit dann befassen müssen, wenn es zur Verhaltenskündigung kommt!