Ablösesumme an Zeitarbeitsfirma?

5 Antworten

Da hier keiner weiß, was der Entleiher mit dem Verleiher vertraglich vereinbart hat, kannst du keine verlässliche Auskunft erwarten. Solche Ablösevereinbarungen sind aber üblich und zulässig.

Du brauchst deinem jetzigen AG gar nichts zu sagen, wenn der nicht auf dich zukommt. Der 30.9. ist dein letzter Arbeitstag. Danach kommst du einfach nicht mehr.  Vergiss nicht den evtl. noch ausstehenden Urlaub.

Du machst einfach den Vertrag mit dem neuen AG fertig.

Ob die beiden Firmen irgendeine Art Sperrfrist vereinbart haben, kann dein neuer AG in seinem Vertrag nachlesen.

Wenn Dein Arbeitsvertrag bei der Zeitarbeitsfirma zum 30. September endet müsste dieser bewusst verlängert werden, damit sich daran etwas ändert. Du kannst also direkt am 1. Oktober bei der neuen Firma anfangen, ohne Ablöse oder dergleichen. Einer Verlängerung müsstest Du sowieso schriftlich zustimmen, sprich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben.

In einigen Verträgen ist eine Art Vermittlungshonorar vereinbart.Bei auslaufenden Verträgen gilt das aber meiner Meinung nach nicht.

Dein Vertrag läuft doch zum 30.09.2015 aus. Da bist Du keine Rechenschaft schuldig.