Was kann ich bei falsch parkenden Autos auf meinem Grundstück machen. Ist ein Wegerecht auch ein Parkrecht. Was passiert bei Schäden (Ölfleck)?

5 Antworten

Die Autos dürfen nicht ohne deine Erlaubnis auf deinem (Privat-)Grundstück abgestellt werden. Das ist ein schwerwiegender Hausfriedensbruch. Du könntest die Polizei anrufen und das Auto abschleppen lassen auf den Kosten, der das Auto hingestellt hat. (Sinnvoll ist vorher den Autofahrer ausfindig zu machen und klarzumachen, dass er nicht darf)

Beschädigungen durch Fremder müssen von diesem umgehend repariert werden oder ein entsprechender Aufwand an dir leisten.

Ein Wegerecht berechtigt nicht zum Parken. Das kann nur eine schmale Strasse/Weg sein. Diese ist dauerhaft freizuhalten. Kurze Be-u. Entladetätigkeiten sind durchaus erlaubt.

Zum Hintergrund: Vorne steht mein Haus; dahinter befindet sich ein Firma mit eingetragenen Wegerecht. Der Weg befindet sich neben meinem Haus und ist nicht mit einem Tor verschlossen. In der Nacht kam dann ein Abschleppwagen und hat einfach ein Auto bei mir auf dem Grundstück (für das das Weggerecht eingetragen ist) abgestellt. Lärm und Verunreinigung gab es gratis :-( 

@MeisterPro555

dann solltest du mal die Abschleppfirma darüber informieren; die haben dort einfach kein Auto abzustellen, Privatgrund.

@peterobm

Ist das so einfach? Oder muss ich dann die Kosten tragen?

Bei auf deinem Grund und Boden parkenden Fahrzeugen kannst du sie abschleppen lassen. Es ist zulässig, die Herausgabe von der Zahlung der Abschleppkosten abhängig zu machen.

Ein Hausfriedensbruch wäre es nur dann, wenn man zum Parken eine Umfriedung überwinden müsste (Also Tor aufmachen, unbefugt drauffahren, Tor wieder zu machen). Dann, aber nur dann, könnte die Polizei das Fahrzeug wegen der Straftat abschleppen lassen.

Wegerecht bedeutet nicht auch Parkrecht. Allerdings hängt es auch von der Wegerechtsvereinbarung ab.

Schäden (Ölflecken) muss der Verursacher entfernen.

Btw: das unbefugte Parken stellt (je nachdem) eine Eigentums- oder Besitzstörung dar. 

Ein Wegerecht kann auch ein Parkrecht beeinhalten. Das hängt von den Vereinbarungen ab, die in einer solchen Dienstbarkeit vereinbart wurden; daraus ergibt sich ggfs. auch die Unterhaltungspflicht. In der Regel handelt es sich um sogenannte Geh- und Fahrrechte. Ölflecken muß der verhindern und entfernen der dafür ursächlich ist.

Ein rechtwidrig abgestelltes Fahrzeug kann von dem Berechtigten der Fläche auf zunächst dessen Kosten entfernt werden. Er wird versuchen, diese Kosten beim Fahrzeughalter zurück zu fordern.

Frag mal beim entsprechenden Amt nach, ob evtl. ein Zaun ausreichend ist und ob du hierfür überhaupt eine Genehmigung erhälst. Oder ob du Parkverbotsschilder anbringen darfst, natürlich auch wieder mit Genehmigung. Dann könntest du Falschparker abschleppen lassen.