Abfindung Steuern ohne Einkommen?

2 Antworten

Die Abfindung wäre grundsätzlich komplett steuerpflichtig wie alle anderen Einkommen auch. Es gäbe zwar die Möglichkeit, die Abfindung jeweils zu einem Fünftel über die Jahre zu verteilen, das macht aber nur Sinn, wenn du durch die Abfindung dieses Jahr deutlich mehr Geld verdienen und damit in eine hohe Steuerklasse rutschen würdest.

Wenn du davon ausgehst, dass du die nächsten Jahre wieder arbeitest, würdest du dann neben dem Einkommen auch jeweils weitere 6.000€ versteuern müssen, zu einem dann vermutlich höheren Steuersatz als heute.

Ich gehe also davon aus, dass du die Abfindung besser komplett in 2013 versteuerst.

Soweit ich das aus der Ferne beurteilen kann, kann die Abfindung nach § 34 EStG (Fünftelregelung) besteuert werden. Zudem ist die Abfindung sozialversicherungsfrei. In dem Fall, wenn kein Arbeitslohn im Jahr der Abfindung bezahlt wurde, erübrigt sich die Prüfung der Zusammenballung der Einkünfte. Allerdings sei angemerkt, daß Lohnersatzleistungen mit eingerechnet werden.

Sollte der AG diese Fünftelregelung bei der Abrechnung der Abfindung nicht anwenden (das ist der Regelfall, da er generell nicht dazu verpflichtet ist), dann mußt Du das innerhalb der Einkommensteuererklärung beantragen; die zuviel gezahlte Steuer erhälst Du dann zurück.

Es ist zwingend darauf zu achten, daß im Aufhebungsvertrag keine Formulierung enthalten ist, daß Du selbst an der Aufhebung interessiert bist.

Die Fünftelregelung ist nämlich nicht anzuwenden, wenn der Arbeitgeber sein Arbeitsverhältnis nicht auf eigenen Antrieb beendet hat bzw. der AN dies wünscht.

Daher sollte im Aufhebungsvertrag formuliert sein: “…das bestehende Anstellungsverhältnis wird aufgrund betrieblicher Erfordernisse mit Wirkung zum XXXX beendet.” oder “die Abfindung als Entschädigung für den betriebsbedingten Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird”.