Abeitszeugnis bewerten, Wörter geschrieben und durchgestrichen?

3 Antworten

Die können doch nicht einfach Wörter schreiben und die einfach durchstreichen

Nein, können sie nicht. Das ist eindeutig ein Verstoß gegen § 109 Gewerbeordnung.

Prof. Dr. Peter Wedde schreibt zum Zeugnis (Form und Aufbau) im Arbeitsrechtkommentar u.a.:

"Der AN hat Anspruch auf ein Zeugnis in ordentlicher Formulierung, ohne Rechtschreibfehler oder sichtbare Korrekturen.

Soweit beim AG üblicherweise Briefbögen Verwendung finden, muss ein solcher auch für das Zeugnis verwandt werden. Das Zeugnis muss in geschäftsüblicher Weise und sauber ausgedruckt oder geschrieben sein."

Verlange vom AG umgehend ein neues Zeugnis. Das brauchst Du nicht akzeptieren, der AG ist zur Zeugniskorrektur verpflichtet.

Weigert er sich, schreibst Du ihm eine Abmahnung, setzt eine Frist und teilst ihm mit dass Du, sollte er Dir kein neues Zeugnis ausstellen, Du dieses beim Arbeitsgericht einklagst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das kann so wirklich nicht endgültig sein. Ein Arbeitszeugnis hat 'wohlwollend' zu sein. Darum gibt es ja diese ganzen 'Code-Bezeichnungen' (ala 'hat sich sehr bemüht'). Durchgestrichene Worte wirken ja wie ein Hinweis, dass das eben nicht so ist (zumindest aus Sicht des Schreibers). Ich würde eine Überarbeitung verlangen. Das ist dein gutes Recht.

Schlechter Scherz von ihm!

Je nach Branche würde ich das sogar mal der zuständigen Kammer vorlegen!

Und du solltest unverzüglich ein neues OHNE GROBE FORMFEHLER fordern - solltest du Rechtsschutzversichert sein würde ich das sogar anwaltlich fordern lassen damit er direkt sieht das er dich nicbt verarsxxen kann