Arbeitszeugnis/ Arbeitsbescheinigung?

2 Antworten

Du hast ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis.

Allerdings kannst du eine Email eher wie einen einfachen Anruf sehen. Am besten du schreibst einen Brief und schickst den per Einschreiben mit einer Frist an den Arbeitgeber.

Sollte dieser die Frist verstreichen lassen würde ich nicht weiter nachfragen sondern alles weitere einen Anwalt regeln lassen.

Meistens werden Firmen dann plötzlich ganz schnell so etwas zu erledigen.

Du meinst ein Zeugnis. Eine Arbeitsbescheinigung braucht man für das Arbeitsamt und die hätten den alten Arbeitgeber wohl kontaktiert.

Auf das Zeugnis hast du gesetzlichen Anspruch. Notfalls schriftlich mit Fristsetzung und sonst Weitergabe zum Anwalt.