Mehr als 130 Überstunden zulässig?

6 Antworten

Zulässig ist es auf jeden Fall. Ich hatte mal gut das doppelte davon. Du solltest Deinen Chef mal fragen, wie er sich die Sache vorstellt. Unterbreite ihm mal Deine Wünsche, also auszahlen oder freinehmen und sag ihm auch gleich, wann Du gern freinehmen möchtest. Außerdem kannst Du ihm eine Frist setzen, bis wann Du Bescheid haben willst, wie es geregelt werden soll.

Dazu kannst Du natürlich die Überstunden in Zukunft ablehnen, da es sich ja wohl um keine Notfälle handelt.

danke für die Antwort! Nein, es sind keine Notfälle. Man möchte einfach Geld sparen und das auf dem Rücken anderer Austragen, indem man keine neuen Leute einstellt. Ich hätte gerne eine Vollzeitstelle, aber diese wird abgelehnt, weil kein Budget da ist. Aber es ist wohl genug Budget da, um meine Überstunden zu finanzieren.... (haha) Das kann so einfach nicht weitergehen.

Und bevor Du auf Auszahlung gehst, guck einfach mal (Brutto-Netto-Rechner), was da ggf. bleibt nach Abzügen.

kenne, was Du beschreibst,a uch aus x Betrieben.. immer dasselbe :-C

@Violetta1

Leute abbauen, und anderen deren Arbeit aufhalsen ist doch viel billiger.

@Grautvornix

ja und eben darauf habe ich kein Bock mehr. Ich hatte das immer und mache es eben nicht mehr mit. Irgendwann muss man sich mal wehren. Wenn dann würde ich eh versuchen die Ü-Stunden abzubauen, da es sich finanziell nicht lohnt. Außerdem kann ich die Zeit nutzen um was neues zu finden. Nach so einer Aktion, brauche ich mich wohl nicht mehr blicken zu lassen ;)

Beantrage doch mal Freizeitausgleich. Zwecks Abbau der Ü-Stunden, damit nicht noch mehr zusammenkommt.

Weiss ja nicht,w as in Deinem Vertrag steht.. nachdem mir einmal 200 Ü-Stunden nichtw ie vereinbart in 2 Schritten ausgezahlt wurden, sondern netterweise insgesamt und zeitgleich mit Weihnachtsgeld, hab ich mich immer (böseböse) auf vertragspassus "Überstunden werden in Freizeit abgegolten" berufen. Auch als ich irgenwann mal wieder 400 hatte (Saisongeschäft halt).

meine Erfahrung: mündliches wird immerw ieder abgewatscht. schriftlich. und wenn dann immer noch.. dann mal schriftlich mit sehr deutlicher Aufforderung und Frist.

Wegen meiner Ü-Stunden wurde ich wirklich von 30 auf 40h eingesetzt, also Vertragsveränderung. Aber mit den Ü-h wurde es immer noch nicht weniger. bei 30 hatte ich 50-60, bei 40 ca 80 Wochenstunden.

Habs immer selber durchgefochten. Heute möchte ich ehrlich gesagt meine Rechtschutzversicherung nicht mehr missen

Vielen Dank für deine tolle Antwort! Wie du schon sagst, es wird immer viel geschwätzt. Tatsache ist halt, wenn ich eine Vollzeitstelle hätte, hätte ich wesentlich weniger Überstunden. Den Freizeitausgleich werde ich schriftlich beantragen, das ist eine gute Idee von euch allen. Ich hatte früher auch immer 60-80 Stunden die Woche und wurde ausgenutzt, wie es halt in der Gastro so ist. Aber das möchte ich eben nicht mehr und deswegen wehre ich mich jetzt auch! Rechtschutz sei Dank ;)

Ich würde in einem solchen Fall vom Chef einen schriftlichen Vorschlag einfordern, wie er sich den Abbau der Überstunden vorstellt. Entweder durch Abfeiern, oder durch Auszahlung.Abfeiern ist meist nicht so leicht möglich, auszahlen hingegen eher. Klar muss dir sein, dass du da einiges an Lohnsteuer und auch Sozialabgaben leisten muss, wenn ausgezahlt wird.Andererseits wirkt sich das später auch auf die Rente aus. Je mehr du in die Rentenkasse einzahlst, umso höher wird dein Rentenanspruch. Das ist die eine Seite. Beim Abfeiern verdient der Arbeitgeber an Dir. Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag bezügl. der Überstunden ? Einen Anwalt würde ich erst dann in Betracht ziehen, wenn absolut keine Einigung mit deiner Firma erzielt werden kann. Denn , sobald du einen Anwalt einschaltest, dürfte es für dich mit dem Betriebsfrieden zu Ende sein. Kannst du all die geleisteten Überstunden auch genau nachweisen ? Wie werden die erfasst ? Das wäre wichtig, falls dein Vorhaben letztlich vor einem Arbeitsgericht enden sollte. Versuche auf jeden Fall die Sache im Guten zu regeln.

Vielen Dank für die Antwort.

In meinem Vertrag steht nur: "Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auf Anordnung des Arbeitgebers Mehrarbeit (......) zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die Überstunden werden aufgeschrieben. Außerdem gibt es eine Zeiterfassung durch eine elektronische Stechkarte.

@sookie1984

In meinem Vertrag steht nur: "Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auf Anordnung des Arbeitgebers Mehrarbeit (......) zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Das berechtigt den Arbeitgeber allerdings nicht, Überstunden/Mehrarbeit ohne tatsächlichen Notfall oder dringenden betrieblichen Grund anzuordnen - zu wenig Personal ist weder ein solcher Notfall noch ein dringender Grund, erst Recht nicht Personalmangel als Dauerzustand.

In besonderem Maße trifft das auf Teilzeitkräfte zu!

Ein Notfall liegt z.B. dann vor, wenn ein Kühllager mit verderblichen Lebensmitteln wegen Stromausfall geräumt werden muss, eine dringende betriebliche Notwendigkeit z.B. dann, wenn ein für den Betrieb überlebenswichtiger Auftrag nicht ohne Überstunden erledigt werden kann.

@Familiengerd

vielen Dank für die Antwort! :)

In besonderem Maße trifft das auf Teilzeitkräfte zu!

Das ist eben die Frage, die mich beschäftigt.

Ich werde zumindest mal eine Rechtsberatung einholen... Wie gesagt, so kann es nicht weitergehen.

Was soll der Anwalt denn machen? Deinen Chef verklagen worauf? Will er die Überstunden nicht zahlen?

z.B. die Firma verklagen... ja.. Es geht darum, dass ich gerne eine Vollzeitstelle hätte (38,5 Std) aber diese angeblich nicht möglich sei, da kein Budget da ist... Aber es ist genug Budget da, um meine Überstunden zu finanzieren?! Kann wohl nicht sein......

@sookie1984

Nee, diese Klage hätte keinen Erfolg. Überstunden auf Zeitkonto, ist üblich. Sonnst könnte man ja auch Firmen in denen immer wieder Ü-Stunden anfallen, per Gesetz zwingen mehr Personal einzustellen.

@Grautvornix

Meinst du? Aber ist der Arbeitgeber nicht erstmal dazu verpflichtet mir eine Vollzeitstelle zu geben?! Es sind ja nachweislich Dauerhaft viele Überstunden da.

@sookie1984

Ich bin zwar kein Freund von solchen Parktiken, aber hier muss ich mal die AG in schutz nehmen. Es ist doch kein Problem, er kann dichja auch nicht zwingen diese vielen Ü-stunden zu machen.

@Grautvornix

@ Grautvornix :

Nee, diese Klage hätte keinen Erfolg.

Das ist absolut nicht klar!

Je nach den konkreten Umständen kann ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, der dauernd und regelmäßig in einem bestimmten Umfang Überstunden/Mehrarbeit leistet, die Anpassung seines Teilzeitvertrages an die tatsächlich geleistete regelmäßige Arbeitsdauer verlangen!

@Familiengerd
er kann dichja auch nicht zwingen diese vielen Ü-stunden zu machen.

Naja... Vielleicht nicht in dem Sinne zwingen. Aber unter Druck setzen auf jedenfall. Rechtens ist das natürlich nicht, aber wen interessiert das?! ;)

Meine direkte Vorgesetzte würde es jedenfalls nicht einfach so hinnehmen wenn ich jeden Tag pünktlich den Hammer fallen lasse.

Ich würde schriftlich beim chef um lösungsvorschläge bitten, einen zeitraum für den abbau, eine auszahlung, einen anderen vertrag. Dabei um eine ebenfalls schriftliche antwort bitten, ev, bis zu einem akzeptabeln termin, z.b. innerhalb von 2 wochen. Nicht gleich zum anwalt.das kommt nie gut.

Danke für deine Antwort! Ich möchte ja auch eine friedliche Lösung, aber nur Geschwätze ohne Taten brauchen halt auch mal radikalere Mittel. Ich werde es erstmal schriftlich versuchen. Ich hoffe es lässt sich eine Lösung ohne Anwalt finden.