Minijob gekündigt - Kann man Urlaub und Überstunden abfeiern?

2 Antworten

1. Die 8 Tage entsprechen dem gesetzlichen Mindesturlaub - daher erhälst Du noch 2 Tage - richtig erkannt

Die kannst Du noch nehmen oder, wenn das nicht geht, werden sie ausgezahlt.

2. Hinsichtlich der Überstunden kommt es auf die arbeitsvertragliche (schriftlich liegt hier aber nichts vor) oder betriebsübliche Regelung an. In aller Regel hat der Arbeitnehmer jedoch keinen Anspruch darauf, von sich aus zu bestimmen, wann Überstunden abgebaut werden.

Da muß der ArbG schon einverstanden sein - ansonsten erhälst Du die Stunden vergütet.

Minijob und Auszahlung Überstunden

Steuerlich ist das uninteressant (es fallen keine an) - aber die  sozialversicherungsrechtliche Seite muß betrachtet werden.

Mit der Auszahlung würdest Du die 450 €-Grenze überschreiten.

Wenn Du im Ablauf des Zeitjahres (nicht Kalenderjahr!!) - 01.10.2015 - 30.09.2016 - die 5.400 € überschreitest, wäre der letzte Monat sozialversicherungspflichtig (max. 3-maliges monatliche Überschreiten der 450 €-Grenze bei unvorhergesehenen Ereignissen werden aber bei der Jahresgrenze NICHT berücksichtigt!!!).

Wird die Monatsgrenze überschritten, dann ist das unschädlich, wenn es durch ein unvorhergesehenes Ereignis hervorgerufen wird.

Nun ist eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist kein unvorhergesehenes Ereignis und man kann die Überstunden entsprechend zum abfeiern planen - ein unvorhersehbares Ereignis wäre aber, wenn der ArbG dem Abfeiern aus betrieblichen Gründen nicht zustimmen würde - dann spielt eben auch die Jahresgrenze keine Rolle.

D. h. der ArbG kann alles auszahlen ohne SV-Beiträge einzubehalten.

1. Das siehst du richtig.

2. Die Überstunden könnte er dir je nach Vereinbarung auszahlen. Da nichts schriftliches vorliegt, wird es schwierig für dich. Den Resturlaub kann er dir nicht so ohne weiteres auszahlen, den MUSST du nehmen.

Es liegt kein schriftlicher Vertrag vor, allerdings wurde die Arbeitszeit und die Überstunden über den kompletten Zeitraum dokumentiert. Und "dank" Mindestlohn sind ja nur max. 52 Stunden möglich :-(

Kann ich denn darauf bestehen dass die Überstunden mit Freizeit ausgeglichen werden? Von einer Auszahlung hätte ich ja nicht wirklich was...

@saarschnuppe

Ich glaube (also eine gewisse Unsicherheit) nicht.

Den Urlaub aber kann er dir aber nicht ausbezahlen.

@Mojoi

Den Urlaub aber kann er dir aber nicht ausbezahlen.

Wie kommst Du denn da drauf?

Der Urlaub muss ausgezahlt werden, wenn er aus dringenden - betrieblichen oder persönlichen - Gründen nicht mehr innerhalb der Kündigungsfrist genommen werden kann (BUrlG § 7 Abs. 4).

@Familiengerd

Siehe Antwort davor:

"Den Resturlaub kann er dir nicht so ohne weiteres auszahlen, den MUSST du nehmen."

Die Situation, wie von dir skizziert, ist nicht gegeben.

Manchmal antworte ich verkürzt auf den aktuellen Sachverhalt bezogen.

Der Resturlaub KANN genommen werden, also MUSS er genommen werden, und der Arbeitgeber KANN ihn NICHT ausbezahlen.

@Mojoi

Der Resturlaub KANN genommen werden

Woher willst denn DU konkret wissen, dass er tatsächlich genommen werden kann?!?!

Kennst Du die betriebliche Situation, die gegebenenfalls eine Urlaubsverweigerung rechtfertigen würde - oder eben auch nicht?

Und "Können" kann man viel, ob man auch immer darf, ist eine andere Frage; außerdem: wo kein Kläger, da kein Richter.

@Familiengerd

Hör doch mal. Zwei Tage die Woche, max. 54 Stunden im Monat. Da kann man sich doch an vier Fingern abzählen, dass das ne Schnullipulli-Stelle ist, wo der Arbeitgeber sicherlich nicht "dringende betriebliche Gründe" vorschieben kann. Die vier Tage kann der Chef schlimmstenfalls selber hinterm Tresen stehen oder einen Leiharbeiter einstellen.

Du weißt doch selbst, dass dringende betriebliche Gründe nur bei erheblich schwerwiegenden Betriebseinschränkungen ziehen.

@Mojoi

Ich kann das "von hier aus" nicht einschätzen - allenfalls (wie Du jetzt auch) spekulieren.

Natürlich wären grundsätzlich Situationen denkbar, die nur durch Einsatz zu bestimmten Zeiten für eine bestimmte Dauer zu erledigen sind - da spielt es dann keine Rolle, wenn es nur eine - von Dir so abschätzig titulierte - "Schnullipulli-Stelle" ist.

WIR können das hier jedenfalls nicht beurteilen!!

@Familiengerd

Das ist natürlich reine Spekulation von mir.

Und ich wollte das nicht abschätzig gegenüber dem FS verstanden wissen. Sondern eher unterstreichen, dass der AG sich mal nicht so haben solle. Das kann keine ach so wichtige Position und Stellenbeschreibung sein, als dass der AG diese Stelle nur und ausschließlich mit dem FS ausfüllen könnte.