Samstags arbeiten bei "betrieblicher Notwendigkeit"?

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Dringende betriebliche Belange muss der AG nachweisen. Dazu zählt z.B. ein unerwartet hoher Krankenstand, Arbeiten die nicht planbar waren und unbedingt erledigt werden müssen, da der Firma sonst Schaden entstehen würde.

Solche Notwendigkeiten kann es immer mal geben, allerdings nicht in schöner Regelmäßigkeit und nur, damit die AN am Samstag da sind.

Es gibt durchaus viele Arbeiten, die nicht unbedingt am Samstag erledigt werden müssen.

Die Klausel an sich ist also gültig, aber kein "Freifahrtsschein" für den AG um laufend Überstunden/Mehrarbeit anordnen zu können. Grundsätzlich gilt die im Arbeitsvertrag vereinbarte Stundenzahl.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke fürs Sternchen

Leider ist ein Samstag ein Werktag - arbeitsrechtlich gesehen.

Und wenn es wirklich Mehrarbeit gibt, wirst Du vom Chef angehalten auch Überstunden zu leisten. Jedoch immer notieren und sich auszahlen lassen oder wenigstens als Freistundenausgleich.

In jedem Betrieb gibt es mittlerweile ein Überstundenkonto.

Mit Stechkarte ist es natürlich am besten. Gibt es das bei Euch im Betrieb?

Ich würde mich in der Personalabteilung genau beraten lassen.

Bei normalem Betrieb nicht, aber wenn Lieferfristen einzuhalten sind, zum Beispiel, die Samstagsarbeit erfordern.

Samstag ist eigentlich ein ganz normaler Arbeitstag. Es kommt natürlich auf die Branche an.

Stimmt, letztendlich liegt es im Ermessen des Chefs bzw. des Firmenleiters, ob es Mehrarbeit gibt, die unbedingt an Samstagen zu erledigen ist, bevor eine Frist abläuft und dem Betrieb zum wirtschaftlichen Nachteil werden kann.

Samstag ist KEIN Arbeitstag.

Es ist ein Werktag. Das ist ein Unterschied.

@kevin1905

Das ist - sorry - Unsinn!

Jeder Tag, der kein Sonn- oder Feiertag ist, ist ein Werktag.

Ein Arbeitstag definiert sich durch die Verteilung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers auf die Wochentage, dabei dann üblicherweise (bis auf die zahlreichen Ausnahmen) besonders auf die Werktage.

Und jeder Wochentag/Werktag, an dem gearbeitet wird, ist demnach auch ein Arbeitstag.

Damit ist selbstverständlich auch der Werktag "Samstag" ein Arbeitstag, wenn der Arbeitnehmer an ihm arbeiten muss, und der "Montag" ist z.B. kein Arbietstag, wenn ein Arbeitnehmer dann nicht arbeitet.

Ob ein Werktag also zugleich auch ein Arbeitstag ist, hängt alleine von der konkreten Arbeitszeitverteilung eines jeden Arbeitnehmers ab.

Samstag ist eigentlich ein ganz normaler Arbeitstag.

Der Samstag ist ein ganz normaler "Werktag".

Ob er auch ein "Arbeitstag" ist, hängt davon ob, ob ein Arbeitnehmer an ihm arbeiten muss - aber das betrifft jeden anderen Werktag genau so.

Die betriebliche Notwendigkeit wird in der Geschäftsleitung entschieden.

Messe, gute Auftragslage usw. können dazu zählen