Ab wie viel Jahren darf man Feuerzeuge kaufen?

2 Antworten

Ein gesetzliches Verkaufsverbot für Raucherbedarfsartikel, die keine Tabakwaren sind oder enthalten, existiert nicht. Dazu zählen Pfeifen, Wasserpfeifen, Zigarettenhülsen und -blättchen, Dreh- und Stopfgeräte, Feuerzeuge und Streichhölzer sowie anderes Raucherzubehör. Der BTWE rät dem Handel jedoch, auf den Verkauf von RBA an Kinder und Jugendliche verzichtet. Speziell dann, wenn es sich um Produkte handelt, die ausschließlich zum Rauchen genutzt werden können, sollte auf den Verkauf an Jugendliche verzichtet werden, auch wenn es sich nicht um einen Gesetzesverstoß handelt.

Auch beim Verkauf von Feuerzeugen oder Streichhölzern an Kinder und Jugendliche ist Vorsicht geboten. Allerdings gibt es hier wieder andere Aspekte zu beachten. In Bayern ist der Verkauf von Zündmitteln an unter 12-Jährige durch Regelungen des Brandschutzes verboten. Generell gilt: Verursachen Kinder mit einem selbstgekauften Feuerzeug einen Brand, kann der Aufsichtspflichtige des Kindes bzw. der Verkäufer des Feuerzeugs u. U. zivilrechtlich belangt werden, wie einige Gerichtsurteile zeigen. Handelt es sich bei den potenziellen Feuerzeugkäufern um Jugendliche, ist zumindest „Fingerspitzengefühl" angesagt, bei Kindern sollte man konsequent „nein" sagen.

http://www.tabakwelt.de/cms/branchenthemen/jugendschutz.php

Es gibt keine gesetzliche Altersbeschränkung dafür, viele Geschäfte verkaufen Feuerzeuge aber erst ab 18 Jahren.