Ab wann wird eine Eintragung ins Verbandbuch notwendig?

9 Antworten

Hab das jetzt auch nochmal genau nachgelesen, und egal ob jetzt in der Arbeit oder in der Schule, wenn keine notärztliche Versorgung notwendig ist (Wird sonst von ihnen dokumentiert), muss im Verbandbuch der Vorfall dokumentiert werden, egal wie klein dieser auch war.

Ok verstehe, hört sich auch alles sehr logisch und nachvollziehbar an. 

Speziell in der Arbeit, da sollte man echt alles eintragen und meist ist das Verbandbuch sowieso gleich in der Nähe, auch wenn man kein Pflaster oder so braucht, und dann trägt man das schnell ein, dauert auch nicht lange.

Ok also einerseits als Nachweis für diverse Entnahmen und auf der anderen Seite aber auch als Dokumentation für diverse Zwischenfälle, oder?

Ich habe gehört, dass dies auf jeden Fall notwendig ist, weil man nie weiß, ob durch das Missgeschick nicht doch noch zukünftig irgendwelche Leiden entstehen können.

So ist es.

Bei jeder Entnahme aus dem Kasten - und wenns nur ein Pflaster ist.

Vom Verordnungstext her heist es, dass jede Erste-Hilfe-Leistung (nach einem Arbeitsunfall) zu dokumentieren ist. Also jedes kleine Pflaster, wenn man sich geschnitten hat. Eine Untergrenze gibt es nicht, denn gerade für die Kleinigkeiten ist das Verbandbuch ja da. Alles, wofür man zum Arzt musste, ist dann eh auch dort Aktenkundig.

Um im Erstfall später aber ggf. den Nachweis zu haben, dass es einen Arbeitsunfall gab, macht es auch Sinn, Unfälle einzutragen, bei denen es keine Erste-Hilfe-Leistung gab, wie z. B. Stürze ohne dass es zunächst erkennbare Verletzungen gab.