Ab wann reagiert Tellonym?

1 Antwort

Geh mal zur Polizei und frag mal nach, wann sie eine IP-Auswertung beantragen.

Bei Beleidigung kannst du Strafanzeige stellen, aber die zugehörige IP-Auswertung bedingt einen richterlichen Beschluss wegen Datenschutz und so.

Außerdem wird das keine bearbeiten und die werden dir den zivilrechtlichen Weg nahe legen (also über den Anwalt).

Eine IP-Auswertung wird nur bei extremen Straftaten beantragt (Mord, Vergewaltigung, Missbrauch, Drogenumschlagplätze, ...) aber nicht wegen Beleidigung. Da helfen dir nur sowas wie Screenshots etc.